Der NSU-Mord an Mehmet Turgut in einem Rostocker Imbiss jährt sich zum 17. Mal. Turgut ist das fünfte Opfer vom sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Der türkischstämmige Mann half im Imbiss aus, als er Opfer des NSU wurde. Vier Kugeln wurden auf ihn aus einer Ceska 83 mit Schalldämpfer abgefeuert – drei davon trafen den 26-Jährigen am Kopf, Nacken und Hals.
Wenige Minuten später fand der Imbiss-Besitzer den Schwerverletzten. Der Notruf wurde alarmiert – doch es war zu spät. Mehmet Turgut verstarb im Rettungswagen am Tatort. Sämtliche Rettungs- und Reanimierungsmaßnahmen waren vergebens.
Die Rostocker Mordkommission richtete daraufhin die Sonderkommission „Komoran“ ein. Ermittler gingen von einer Auseinandersetzung im Drogenmilieu aus. Sie nahmen fälschlicherweise an, Turgut habe mit Drogen gehandelt. Ein rechtsextremes Motiv schloss die Polizei aus. Es gebe kein Bekennerschreiben. Daher könne aus der Tat kein Rückschluss auf ein politisches Motiv gezogen werden, begründete ein LKA-Beamter.
Im November 2011 wurde die Ceska 83 in Zwickau in der Wohnung des NSU-Trios Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe gefunden. Es war dieselbe Waffe, mit der Turgut getötet worden war. Vier weitere Morde wurden nach der Bluttat in Rostock mit der Ceska bis zum Jahr 2006 noch begangen. Fast 14 Jahre lang agierten die Rechtsterroristen im Untergrund. Das Trio ermordete wahllos neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin. Auf das Konto des NSU-Trios gehen auch zwei Sprengstoffanschläge und mehr als ein Dutzend Raubüberfälle.
Nach einem Banküberfall begangen Böhnhardt und Mundlos am 4. November 2011 in Eisenach Selbstmord. Zeugen hatten sie bei der kriminellen Tat beobachtet, sie flogen auf. Die Polizei fand ihre Leichen in einem ausgebrannten Wohnmobil. Beate Zschäpe jagte anschließend die Wohnung in Zwickau in die Luft und meldete sich danach mit ihrem Anwalt bei der Polizei. Das Oberlandesgericht München verurteilte Zschäpe im Juli 2018 wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft.
Auch nach dem NSU-Prozess bleiben jedoch viele Fragen offen. Der hessische Verfassungsschutz will eine Akte über die Rechtsterroristen bis ins Jahr 2134 unter Verschluss halten. Eine der größten Ungereimtheiten in dem Fall zum NSU-Komplex ist die Sperrfrist von 120 Jahren. Sie gibt Anlass für Verschwörungstheorien.
TRT Deutsch
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