Im Fall der „NSU 2.0“-Drohserie hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte eingestellt. Das teilte die Behörde am Montag auf Anfrage mit. Ermittelt worden war gegen einen Polizisten und eine Polizistin. Das erste Fax der Serie war im August 2018 bei der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız eingegangen, es enthielt persönliche Daten. Diese waren unbefugt von einem Dienstcomputer im 1. Polizeirevier abgefragt worden, an dem die Polizistin eingeloggt war. Kurz darauf wurde das Fax versandt. Der Polizist war zu diesem Zeitpunkt im Dienst. Zuvor hatten andere Medien über die Einstellung berichtet.
Das Ermittlungsverfahren sei am 7. Dezember 2023 eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Ein hinreichender Tatverdacht habe nicht begründet werden können. Gegen die Entscheidung sei Beschwerde eingelegt worden. Dies bestätigte die Anwältin von Başay-Yıldız, Antonia von der Behrens, auf Anfrage.
Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ waren anschließend an zahlreiche weitere Personen des öffentlichen Lebens versandt worden, vor allem Frauen. Als Verfasser war 2022 ein 54 Jahre alter Mann aus Berlin zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.
Unter anderem die Nebenklägerin Başay-Yıldız bezweifelte in dem Verfahren, dass ein Einzeltäter für die Serie verantwortlich war. Ihre Anwältin von der Behrens hatte in dem Prozess mehrfach Anträge zur weiteren Aufklärung der Vorgänge im 1. Polizeirevier und der Rolle dortiger Polizisten bei der 20-minütigen Abfrage persönlicher Daten von Başay-Yıldız und ihrer Angehörigen gestellt. Im Zusammenhang mit Ermittlungen zu der illegalen Datenabfrage war eine Chatgruppe mit rechtsextremen Inhalten innerhalb des Reviers aufgedeckt worden.