Nach Razzia-Tweet: Ermittlungen gegen Staatssekretär von Scholz (Archivbild) (dpa)
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Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat nach einem Tweet im Zusammenhang mit der Durchsuchung im Bundesfinanzministerium ein Ermittlungsverfahren gegen den beamteten Finanzstaatssekretär Wolfgang Schmidt eingeleitet. Das bestätigte die Behörde am Dienstag. Grund sei die teilweise Veröffentlichung eines Gerichtsbeschlusses über eine Durchsuchung im von SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz geführten Finanzministerium per Twitter. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist damit der Anfangsverdacht von „Verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ gemäß Paragraf 353d Strafgesetzbuch gegeben. Schmidt habe den Tweet „mutmaßlich abgesetzt“. Das Verfahren sei am Montag an die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin abgegeben worden. Ein Sprecher der Berliner Behörde bestätigte am Dienstag, dass ein entsprechendes Übernahmeersuchen aus Osnabrück eingegangen sei. Es werde nun geprüft, ob ein Anfangsverdacht bestehe.

Staatsanwaltschaft und Polizei hatten am Donnerstag Durchsuchungen in den Bundesministerien für Finanzen und für Justiz vorgenommen. Dabei ging es um ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der beim Zoll angesiedelten Financial Intelligence Unit (FIU) wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt. Scholz: Staatssekretär „twittert viel“ Scholz sagte dazu am Abend in der ZDF-Sendung „Klartext“, sein Staatssekretär „twittert viel“. Schmidt habe ihm gesagt, der umstrittene Tweet sei „rechtlich in Ordnung“ gewesen, dies werde aber nun „in einem ordentlichen Verfahren geklärt“. Allerdings habe die Osnabrücker Staatsanwaltschaft selbst den Gegenstand des Ermittlungsverfahrens öffentlich gemacht, gab Scholz zu bedenken - auch, dass es dabei nicht um das Finanzministerium gehe, sondern um die Geldwäsche-Einheit FIU. Schmidt selbst äußerte sich im Internetdienst Twitter am Abend mit Blick auf die Ermittlungen gegen ihn überzeugt, dass sich „die Vorwürfe schnell ausräumen lassen werden“. Auch er verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft selbst eine Pressemitteilung über den Gegenstand ihrer Ermittlungen veröffentlicht habe. Zudem habe er dem falschen Eindruck entgegentreten wollen, dass gegen Beschäftigte von Bundesministerien ermittelt werde.

AFP