ARCHIV - 09.03.2015, Nordrhein-Westfalen, Hamm: Das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft. / Photo: DPA (dpa)
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Auch ein mit dem linken Arm ausgeführter Hitlergruß ist einem Gerichtsbeschluss zufolge strafbar: Das Oberlandesgericht (OLG) im nordrhein-westfälischen Hamm bestätigte nach Angaben vom Montag die Verurteilung eines 51-Jährigen aus Bremen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Mann war zuvor vom Landgericht Münster zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt worden.

Der Angeklagte hatte im Jahr 2022 am Rande eines G-7-Treffens in Münster zweimal mit dem linken Arm die als Hitlergruß bekannte Geste gezeigt. Laut Gerichtsangaben war er zuvor mit Demonstranten aus dem linken Spektrum aneinandergeraten. Diese habe er mit dem Hitlergruß provozieren wollen.

Vor dem Landgericht Münster räumte der Mann demnach ein, gewusst zu haben, dass der Hitlergruß mit dem rechten Arm strafbar ist. Er habe die anderen Personen provozieren wollen, was eine Dummheit gewesen sei. Er habe aber absichtlich den linken Arm benutzt, weil das seiner Ansicht nach nicht verboten sei.

Das Landgericht Münster verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Es kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte es mindestens für möglich hielt, dass es sich bei seiner Geste um ein verbotenes Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation handelte. Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten verwarf das Oberlandesgericht nun als unbegründet.

Der zuständige Strafsenat befand, dass bereits das Bundesverfassungsgericht und andere Obergerichte entschieden haben, dass auch der mit dem linken Arm ausgeführte Hitlergruß die Verwendung einer verbotenen nationalsozialistischen Grußform darstellt. Das Verbot solle verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen sich wieder einbürgert.

Auf die dabei verfolgten Absichten komme es nicht an, erklärte das Gericht in seiner Mitteilung. Demnach sollen Kennzeichen wie der Hitlergruß aus dem Bild des politischen Lebens in Deutschland grundsätzlich verbannt werden, damit eine Gewöhnung an diese nicht eintrete. Sie seien kein hinzunehmendes Mittel der politischen Auseinandersetzung. Der Beschluss erging bereits in der vergangenen Woche.

dpa