Ab dieser Woche finden wieder Freitagsgebete in den Moscheen statt. Auch das Festgebet zum Ende des Ramadans wird mit der Gemeinschaft vollzogen, wie der Moscheeverband DITIB am Freitag mitteilte. Die Öffnung der Gebetshäuser ist an bestimmte Corona-Regeln gebunden.
So ist für den Eintritt in die Moschee eine vorherige Anmeldung notwendig - notfalls auch unmittelbar vor dem Gebet. Einlass ist nur mit entsprechendem Mundschutz erlaubt. Ein Mindestabstand ist Pflicht, genauso wie ein eigener Gebetsteppich.
Sollte es zu Menschenansammlung kommen, schlägt DITIB vor, das Gebet in zwei Gruppen nacheinander abzuhalten.
Der Zentralrat der Muslime (ZRM) wird voraussichtlich am Freitag eine Presseerklärung zu den Maßnahmen für die Freitags- und Feiertagsgebete abgeben.
TRT Deutsch
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