03.12.2020, Berlin: Martin Lautwein sitzt im Viktoriapark auf einer Mauer. Der 29-Jährige war in Syrien in ein Foltergefängnis eingesperrt gewesen. (dpa)
Folgen

Eigentlich will Martin Lautwein keine Interviews mehr geben. Zu seinem Aufenthalt in einem syrischen Foltergefängnis vor zwei Jahren habe er schon alles gesagt, findet der gelernte Gerüstbauer, der im Sommer 2018 durch diplomatische Bemühungen nach 48 Tagen freigekommen war. Nicht weil die Erinnerung an die Drohungen und physischen Qualen schmerzhaft ist, sondern weil er meint, es sei wichtiger über die vielen Häftlinge zu sprechen, die bis heute in den Haftanstalten des arabischen Landes gequält und erniedrigt werden.
Dass der 29-Jährige jetzt doch noch eine Botschaft loswerden will, hat mit der Tagesordnung der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern zu tun, die an diesem Mittwoch in Berlin beginnt. Denn die Innenminister wollen darüber sprechen, ob Abschiebungen nach Syrien auch im kommenden Jahr kategorisch ausgeschlossen bleiben sollen. Ob der seit 2012 geltende Abschiebestopp also weiterhin auch für diejenigen Syrer gelten soll, die in Deutschland schwere Verbrechen begangen haben und auch für gewaltbereite Extremisten. Und ob nach den mit russischer Hilfe errungenen militärischen Siegen der Truppen von Diktator Baschar al-Assad auch Menschen, die in sozialen Netzwerken ihre Loyalität mit Assad bekunden, hierzulande noch Schutz benötigen.
Lautwein kommt 2018 als humanitärer Helfer mit einer kleinen Gruppe in die Stadt Kamischli im Nordosten Syriens. Auf einem Markt fällt er zusammen mit einem englischsprachigen Kollegen dem Militärgeheimdienst in die Hände. Zu dem Vorschlag von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), zumindest bei Straftätern und Gefährder ab Januar wieder in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Abschiebung möglich ist, hat er eine klare Meinung: „Jemanden nach Syrien abzuschieben, bedeutet, ihn potenziell in den Tod oder in die Folter zu schicken.“ Auch wenn ein Syrer Straftaten begangen habe oder als Terror-Gefährder gelte, „ändert das ja nichts daran, dass wir die Menschenrechte wahren müssen“.
Selbst für einen Assad-Unterstützer bestehe ein Risiko, glaubt Lautwein. „Vielleicht hat er ohne Erlaubnis Syrien verlassen, zum Beispiel, um nicht zum Militär zu müssen oder er gibt sich nur regimetreu, um seine Familie in Syrien zu schützen.“ Er verweist darauf, dass eine Abschiebung praktisch wohl nur in Zusammenarbeit mit syrischen Behörden machbar wäre - und „dadurch würde Deutschland diesem Regime eine Legitimität geben, das es nicht verdient“.
Eigentlich wollte Lautwein im Irak helfen, beim Wiederaufbau in den Regionen, aus denen die Terrormiliz Daesh vertrieben worden war. In Al-Kaim, nahe der syrischen Grenze, nehmen er und seine Mitstreiter ein Krankenhaus wieder in Betrieb. Als er das Gefühl hat, dort nicht mehr so dringend gebraucht zu werden, reist er im Juli 2018 weiter nach Syrien. Von Kamischli aus verfrachten ihn die Männer vom Militärgeheimdienst per Flugzeug nach Damaskus, in eine berüchtigte Haftanstalt, die sogenannte „Palestine Branch“.
Wie die früheren Insassen des Stasi-Gefängnisses in Berlin-Hohenschönhausen, so erfährt auch Lautwein erst nicht, wohin man ihn bringt. Auch der Mann, der ihn später auf Englisch verhört, verrät es ihm nicht. Dass er in Damaskus ist, findet er erst bei einem Treffen mit der tschechischen Botschafterin heraus, neun Tage vor seiner Freilassung. „Wer neben mir in der Zelle war, konnte ich nur dann sehen, wenn man uns gemeinsam - immer in Gruppen von fünf Häftlingen - zur Toilette geführt hat“, berichtet der hochgewachsene Mann. Und: „Ein Junge war da eingesperrt, der war allerhöchstens 15 Jahre alt.“ Die Wärter sprechen nicht mit Lautwein. Wenn es zum Verhör ging, führte ihn jemand an der Schulter durch den Gang.
Folter hat „System“
Lautwein erinnert sich: „Jeden Tag werden massenweise Menschen verhört und gefoltert. Sie müssen sich anstellen in einer Warteschlange auf dem Flur.“ Durch die Zellentür mit dem kleinen Gitterfenster hört er, wie Akten im Flur auf den Tisch gelegt werden. Er ist sich sicher: die Verhöre und die Folter, die für manche Menschen mit dem Tod enden, laufen nach einem „klar vorgegeben System“ ab. Eines der Ziele dabei sei es, „die Syrer zu terrorisieren, ihnen so viel Angst einzuflößen, dass sie nicht mehr aufbegehren gegen das Regime“. Denn warum sonst sollte man die Menschen sonst „so foltern, dass die anderen Häftlinge mit anhören und zum Teil auch mit ansehen, wie sie gequält werden“.
Seine erste Zelle liegt im 1. Stockwerk, später bringt man ihn im Souterrain unter. Wie riesig dieser Komplex des Militärgeheimdienstes ist, erfährt er erst nach seiner Freilassung. Dem Auswärtigen Amt, das sich für ihn damals eingesetzt hat, ist Lautwein sehr dankbar. Er sagt: „Ich hatte mich innerlich darauf eingestellt, dass ich dort Jahre verbringen werde.“ Was der syrische Geheimdienst eigentlich von ihm gewollt habe, weiß Lautwein, der weder Arabisch noch Kurdisch spricht und Europa vorher nie verlassen hatte, bis heute nicht.
Mit Interesse verfolgt er die Nachrichten vom Prozess gegen zwei Syrer vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Die beiden Männer, die als Asylbewerber nach Deutschland kamen, sollen Teil des staatlichen Folter-Systems gewesen sein. Lautwein sagt: „Eine Zeit lang sah es ja so aus, als könnte das Regime den Krieg verlieren - da haben sich auch von diesen Leuten einige auf den Weg nach Europa gemacht“.

dpa