Cannabis legalization in Germany / Photo: Reuters (Reuters)
Folgen

Der Weg für die teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist nach jahrzehntelangen Diskussionen frei. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, mit dem zum 1. April Besitz und Anbau für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt werden. Vor der Abstimmung im Bundesrat zur Teil-Legalisierung von Cannabis haben Kritiker vor den negativen Folgen gewarnt und Nachbesserungen an den Plänen der Bundesregierung gefordert.

Der Deutsche Richterbund (DRB) bemängelte am Donnerstag vor allem die geplante Amnestieregelung für Cannabis-Delikte, die zu einer Überlastung der Justiz führen könnte. Unionspolitiker äußerten die Hoffnung, dass der Bundestag das Gesetz am Freitag in den Vermittlungsausschuss überweist und dadurch sein Inkrafttreten verzögert.

Trotz vieler Kritikpunkte gab es keine Mehrheit dafür, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament zu schicken und so vorerst auszubremsen. Um ein Scheitern abzuwenden, hatte die Bundesregierung zuletzt noch zugesichert, einige Regelungen nachträglich zu ändern.

Nur Volljährige dürfen konsumieren

Die Zäsur in der Drogenpolitik kann damit in wenigen Tagen am Ostermontag in Kraft treten. Das Gesetz muss zuvor noch amtlich verkündet werden, wenn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier es unterzeichnet hat. Legal sein soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.

In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingang.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warb vor der Abstimmung für das Gesetz, das eine Chance sei, durch Entkriminalisierung und bessere Aufklärung besonders die junge Generation vor Konsum und dem Schwarzmarkt zu schützen.

Union wettert gegen Cannabis-Gesetz

Rednerinnen und Redner mehrere Länder warnten dagegen vor einer Legalisierung. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nannte das Gesetz einen Irrweg. Es stelle die Länder auch vor einen massiven zusätzlichen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte, bei dem Gesetz könne es nicht um Parteipolitik gehen. Diese Frage sei so zentral und so persönlich, „dass für mich klar war, ich werde einer Legalisierung von Drogen unter keinen Umständen zustimmen, auch wenn das Ärger in meiner sächsischen Koalition gibt.“

Vize-Ministerpräsident Martin Dulig (SPD) äußerte sich gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Bei der Abstimmung votierte Sachsen dann uneinheitlich, die Stimme wurde daher als ungültig erklärt.

Lauterbach besteht auf Amnestieregelung

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Mittwoch betont, dass er an der vom Richterbund kritisierten Amnestieregelung festhalten will. Es sei nicht zumutbar, wenn wegen Cannabis-Vergehen inhaftierte Menschen im Gefängnis bleiben müssten, obwohl Cannabis legalisiert worden sei, sagte der Minister.

Das Gesetz über die teilweise Legalisierung von Cannabis für den Eigenverbrauch wurde kürzlich vom Bundestag mit der Mehrheit der Ampelkoalition beschlossen. Dem Gesetz zufolge sollen Konsum und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig erlaubt werden, aber ausschließlich für Erwachsene. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt.

Karl Lauterbach (2.v.l., SPD), Bundesminister für Gesundheit, verfolgt die Rede von Michael Kretschmer (r, CDU), Ministerpräsident von Sachsen, in der 1042. Plenarsitzung vom Deutschen Bundesrat. (DPA)

CDU-Chef Merz gegen Cannabis-Legalisierung

CDU-Chef Friedrich Merz bekräftigte die prinzipielle Ablehnung des Gesetzes durch seine Partei. „Wir sind und bleiben dagegen“, sagte er den Sendern RTL und ntv. „Wir halten das für grundfalsch, jetzt Rauschgifte in Deutschland freizugeben.“ Auch aus persönlicher Erfahrung sei er von der Wirkung von Cannabis nicht überzeugt: „Ich habe einmal während der Schulzeit mal einen Zug dran getan. Es war furchtbar.“

Der Deutsche Städtetag forderte, das Gesetz grundlegend nachzubessern. „Wir werden die komplexen Regeln des Cannabisgesetzes nicht intensiv und schon gar nicht flächendeckend kontrollieren können“, sagte Städtetagspräsident Markus Lewe den Funke-Zeitungen vom Donnerstag.

Lewe verwies auf die Bestimmung, wonach im 100-Meter-Kreis um Schulen, Spielplätze und Sportstätten kein Cannabis konsumiert werden darf. Dies würde hunderte bis tausende Verbotszonen in den Städten schaffen, die kontrolliert werden müssten.

Friedrich Merz (CDU) spricht im Bundestag in der Aussprache nach der Regierungserklärung von Kanzler Scholz zum Europäischen Rat. (DPA)

Auch der Deutsche Landkreistag warnte vor einem großem Aufwand für die Umsetzung der Teil-Legalisierung. „Es ist unklar, wie viele Anbauvereinigungen entstehen und kontrolliert werden müssen“, sagte Präsident Reinhard Sager (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Die Gesundheitsämter werden dadurch weiter belastet und die Wahrnehmung bereits bestehender Aufgaben wird erschwert.“

Künftig erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und einer Änderung zufolge bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

Hanfverband begrüßt Cannabis-Legalisierung

Der Deutsche Hanfverband begrüßt die Entscheidung des Bundesrates in einer Pressemitteilung. Damit werde „die massenhafte Strafverfolgung hunderttausender Konsumenten endlich der Vergangenheit angehören“.

„Es gab in den letzten Jahren durchschnittlich 180.000 Strafverfahren gegen einfache Cannabiskonsumenten (ohne Handel). Ein Großteil dieser Verfahren wird zukünftig wegfallen, wovon Konsumenten, Polizei und Justiz gleichermaßen profitieren werden.“

TRT Deutsch und Agenturen