Das Volksbegehren über die Erprobung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Land Berlin ist am Freitag gestartet. Personen, die zum Abgeordnetenhaus wahlberechtigt sind, können sich innerhalb der nächsten vier Monate an dem Volksbegehren beteiligen und ihre Stimme abgeben, wie die Landeswahlleiterin am Freitag in Berlin mitteilte. Bürgerinnen und Bürger könnten sich bis zum 5. September in amtliche Unterschriftslisten und -bögen eintragen.
Ziel des Volksbegehrens ist die Verabschiedung eines Gesetzes, mit dem der Senat von Berlin verpflichtet wird, einen Forschungsauftrag zu einem Modellversuch zum bedingungslosen Grundeinkommen zu erteilen. Wirkung, Akzeptanz und Umsetzbarkeit verschiedener Varianten des bedingungslosen Grundeinkommens sollten dabei mit mindestens 3.500 Einwohnerinnen und Einwohnern über drei Jahre wissenschaftlich untersucht werden.
Die stellvertretende Landesabstimmungsleiterin Ulrike Rockmann wies darauf hin, dass das Volksbegehren erfolgreich verläuft, wenn mindestens sieben Prozent der Stimmberechtigten zustimmen, also rund 175.000 Personen. Wenn das Abgeordnetenhaus das Volksbegehren dann nicht übernimmt, kann ein Volksentscheid stattfinden.
6 Mai 2022
Berlin: Volksbegehren zu bedingungslosem Grundeinkommen gestartet
Im Land Berlin ist der Startschuss für ein Volksbegehren über die Erprobung eines bedingungslosen Grundeinkommens gegeben worden. Nun haben Bürger bis zum 5. September Zeit, sich in amtliche Unterschriftslisten und -bögen einzutragen.
epd
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