Ablehnung wegen Kopftuch: Berlin zahlte 22.170 Euro an Lehrerinne / Photo: DPA (dpa)
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Das Land Berlin hat bislang Entschädigungen in Höhe von 22.170 Euro gezahlt, weil es keine kopftuchtragenden Frauen an öffentlichen Schulen beschäftigen wollte. Das geht aus einer Antwort der Bildungsverwaltung auf eine schriftliche Anfrage der Linken hervor. Der „Tagesspiegel“ berichtete zuerst darüber.

Demnach haben neun Musliminnen seit 2016 das Land Berlin verklagt. Dabei hatte 2015 das Bundesverfassungsgericht das pauschale Verbot für nicht rechtens erklärt. Auch Karlsruhe entschied damals, dass solche Verbote im Bildungsbereich unzulässig sind. Im August 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit Verweis auf die Religionsfreiheit das Berliner Neutralitätsgesetz als grundgesetzwidrig angemahnt. Das Gericht lehnte schließlich im Februar eine Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin ab und bestätigte damit die Rechtsprechung.

Nach Angaben des Landes Berlin will sich die Bildungsverwaltung nun künftig an der „verfassungskonformen Auslegung des Bundesarbeitsgerichts orientieren“ – es sei denn, das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke und Symbole gefährde konkret den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität, heißt es in der Antwort. Zudem sollen laut Bildungsverwaltung frühere Bewerbungen von Musliminnen, die nicht eingestellt wurden, erneut geprüft werden.

TRT Deutsch