Nach den umstrittenen Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen vom Wochenende hat Berlin eine Maskenpflicht bei Demonstrationen ab hundert Teilnehmern beschlossen. Die Vorschrift soll laut jüngsten Senatsangaben nach der Veröffentlichung im Amtsblatt ab dem kommenden Samstag gelten. Zunächst war von einem umgehenden Inkrafttreten die Rede gewesen. Ausgenommen sind Autokorsos. Zudem beschloss der Senat, dass es bei privaten Feiern mit mindestens 50 Teilnehmern ein Hygienekonzept geben muss. Gesundheitssenatorin Dilek Kalaycı (SPD) machte nach der Senatssitzung darüber hinaus auf das Problem der Datenerfassung in Gaststätten aufmerksam. Trotz Dokumentationspflicht der Gäste gebe es „viel Nachlässigkeit“, sagte sie. Daher sei die Vorschrift dahingehend geändert worden, dass nicht nur der Gaststättenbetreiber in der Pflicht sei, sondern auch die Gäste verpflichtet würden, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Außerdem müssen die Daten nun auch im Außenbereich erfasst werden, nicht mehr nur in geschlossenen Räumen, sagte Kalaycı.
Bei privaten Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstagspartys müssen die Gastgeber in Berlin künftig ein Hygienekonzept vorlegen. Das gilt ab einer Größe von 50 Teilnehmern für Veranstaltungen drinnen wie draußen. Es muss zum Beispiel dafür gesorgt werden, dass die Abstandsregel von 1,50 Meter eingehalten wird. Die Gastgeber müssen auch sicherstellen, dass sich die Kontakte nachverfolgen lassen, wenn einer der Gäste positiv auf Covid-19 getestet werden sollte. An der Obergrenze für solche Veranstaltungen ändert sich nichts: Sie liegt bei 750 Teilnehmern in geschlossenen Räumen und 5000 im Freien.
Gegen die Corona-Auflagen hatten am Samstag in Berlin bis zu 38.000 Menschen demonstriert. Eine Demonstration mit 18.000 Menschen wurde aufgelöst, weil die Mindestabstände nicht eingehalten wurden und der Versuch scheiterte, dort als Auflage eine Maskenpflicht zu verfügen.
Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) kündigte daraufhin bereits am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses an, dem Senat gemeinsam mit Kalaycı eine Maskenpflicht bei Demonstrationen vorzuschlagen. Die Rechtsänderung sei „ein wichtiges Signal“ an die Demoveranstalter, sagte er. Vorab durch die Versammlungsbehörde wegen des Infektionsschutzes verhängte Demonstrations- und Kundgebungsverbote waren gerichtlich wieder aufgehoben worden.