Bericht: Union will Leistungen für Ausreisepflichtige kürzen (Archivbild) / Photo: DPA (dpa)
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Die Unionsfraktion im Bundestag will die Höhe der Asylleistungen einem Bericht zufolge neu bestimmen und unter anderem die Leistungen für ausreisepflichtige Asylbewerber massiv kürzen. Wie die „Bild“ unter Berufung auf einen Antrag der Fraktion berichtete, sollen abgelehnte, ausreisepflichtige Asylbewerber künftig nur noch das „physische Existenzminimum“ an Leistungen erhalten.

„Das Leistungsniveau für Asylbewerber ist in Deutschland hoch“, zitierte die Zeitung aus dem Antrag, der in dieser Woche in den Bundestag eingebracht werden könnte. „Aus diesem Grund sind Maßnahmen zu treffen, um die Anreize für eine irreguläre Migration nach Deutschland zu senken.“

Die Union wolle den Artikel 20 des Grundgesetzes ergänzen, um Asylleistungen neu berechnen zu können, hieß es in dem Bericht weiter. „Mit einer Ergänzung des Grundgesetzes würde dem Bundesgesetzgeber zudem ein größerer Spielraum eingeräumt, um die spezifischen Bedarfe bestimmter Personengruppen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) genauer abbilden zu können und um eine Vergleichbarkeit der Leistungen nach dem AsylbLG im europäischen Vergleich abzubilden“, zitierte das Blatt aus dem Antrag.

Außerdem forderte die Union, dass künftig keine Hilfen mehr für Asylbewerber bezahlt werden, die über einen EU-Staat nach Deutschland eingereist sind. Sie sollen demnach nur noch maximal zwei Wochen eine „Überbrückungsleistung“ erhalten. „Grundsätzlich hat die Versorgung eines Asylbewerbers in dem Staat zu erfolgen, in dem der Schutzstatus gewährt worden ist“, heißt es laut „Bild“ in dem Unions-Antrag.

Im Zeitraum Januar bis November 2023 haben laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 325.801 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht dies einem Anstieg um 60,3 Prozent.

TRT Deutsch und Agenturen