Unter dem Eindruck des Kriegs in der Ukraine beschleunigt die Bundesregierung die Ausstattung der Bundeswehr mit Kampfdrohnen. Auf Antrag der Koalition stimmte der Verteidigungsausschuss des Bundestags am Mittwoch der Anschaffung von insgesamt 140 bewaffneten Drohnen des israelischen Modells Heron TP zu, wie aus Parlamentskreisen zu erfahren war. Sie sollen binnen zwei Jahren geliefert werden. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf insgesamt 152,6 Millionen Euro.
Drohnen werden „zeitnah“ in Auftrag gegeben
Damit soll die Bundeswehr zum ersten Mal so genannte Kampfdrohnen erhalten. Für die parlamentarische Freigabe der Finanzmittel wählte die Bundesregierung unter Verweis auf die aktuell angespannte Sicherheitslage ein beschleunigtes Verfahren. Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine bestehe „dringender Bedarf“, die Bewaffnung der Drohnen „zeitnah“ in Auftrag zu geben, heißt es in einer als „VS - Verschlusssache“ eingestuften Vorlage des Bundesverteidigungsministeriums für den Ausschuss. „Um der neuen Bedrohung entgegentreten zu können, muss die Ausstattung der Bundeswehr daher unverzüglich ertüchtigt werden, wozu insbesondere auch die Bewaffnung der Heron-Drohnen vorangetrieben werden soll.“ Von den 140 anvisierten Drohnen sind dem Beschluss zufolge 60 für Trainingszwecke vorgesehen, die restlichen 80 für den „operationellen Einsatz“. Die Drohnen müssen bei dem Hersteller in Israel bestellt werden und sollen binnen zweier Jahre ausgeliefert werden. Der Bundestag hatte bereits im Jahr 2018 der Anschaffung israelischer Heron-TP-Drohnen zugestimmt - allerdings noch ohne Bewaffnung.
Einsatz muss „explizit“ vom Bundestag genehmigt werden
Die Anschaffung bewaffneter Drohnen war im Grundsatz bereits von der früheren Bundesregierung aus Union und SPD beschlossen worden. Ende 2020 hatte die SPD dann aber ihre Zustimmung zu einer Bewaffnung der Drohnen verweigert. Danach lag das von der Bundeswehr gewünschte Projekt auf Eis. Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP verständigten sich dann aber nach der Bundestagswahl 2021 in ihrem Koalitionsvertrag auf die Anschaffung noch in dieser Legislaturperiode. Der Entwurf des SPD-geführten Verteidigungsministeriums für den Einsatz der bewaffneten Drohnen sieht nun strikte parlamentarische Vorgaben und strenge Vorschriften für den tatsächlichen Einsatz vor - dies stieß auf scharfe Kritik bei der Union, die von einer „Misstrauenserklärung gegenüber der Bundeswehr“ sprach. Der Einsatz der bewaffneten Drohnen soll demnach nur dann gestattet sein, wenn der Bundestag dies zuvor „explizit“ in dem Einsatzmandat gebilligt hat. Der Bundestag könne zudem dem Einsatz „durch den Einsatzauftrag, das Einsatzgebiet und die einzusetzenden Fähigkeiten“ Grenzen ziehen, heißt es darin.
Parlament soll operative Steuerung der Kampfdrohne übernehmen
Der Einsatz soll zudem unter strenger Berücksichtigung des Schutzes von Zivilisten erfolgen. In der Vorlage heißt es dazu: „Die Bekämpfung legitimer militärischer Ziele im bewaffneten Konflikt durch bewaffnete UAS (Drohnen) ist zu unterlassen, wenn zu erwarten ist, dass diese zu Verlusten an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, der Verwundung von Zivilpersonen, der Beschädigung ziviler Objekte oder zu mehreren derartigen Folgen zusammenführen, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen.“
Die oppositionelle Union begrüßte zwar die geplante Anschaffung der Kampfdrohnen - übte aber scharfe Kritik an den strengen Einsatzbestimmungen. „Nach dem Willen der Ampel-Fraktionen soll zukünftig das Parlament die operative Steuerung der Kampfdrohne übernehmen und der Truppe bis ins letzte Detail den taktischen Waffeneinsatz erklären“, erklärte Unionshaushälter Christian Haase (CDU). „Das kommt einer Entmündigung der Bundeswehr gleich.“
Nach dem Verteidigungsausschuss musste noch der Haushaltsausschuss des Bundestags der Beschaffung zustimmen. Das Votum wurde für Mittwochnachmittag erwartet.