Die Union hat sich offen für Überlegungen der Ampel-Koalition für eine Grundgesetzänderung für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts gezeigt. „Wir teilen die Sorge der parteipolitischen Einflussnahme auf die Justiz und insbesondere das Bundesverfassungsgericht“, sagte Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Dienstag. Das Thema sei wichtig und sollte „auf breiter Basis“ diskutiert werden.
Die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) berichteten derweil unter Berufung auf Koalitions- und Oppositionskreise, die Ampelfraktionen und die Union seien sich bei der Frage „im Prinzip“ einig. Die Grundgesetzänderung solle bald kommen. Ziel sei, eine Situation wie in Polen zu vermeiden, wo das Verfassungsgericht unter den Druck der damals regierenden Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) geraten war.
Hintergrund ist eine Debatte darüber, wie die Justiz, insbesondere das Bundesverfassungsgericht, vor möglicher Einflussnahme durch die AfD geschützt werden kann. Vertreter von SPD und FDP hatten am Wochenende dazu einen Vorstoß unternommen. „Laut Grundgesetz kann das Bundesverfassungsgerichtsgesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden“, hatte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner der „Welt am Sonntag“ gesagt. „Daraus sollten wir eine Zweidrittel-Mehrheit machen.“
Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, hatte gefordert, den Parlamentarismus und die Verfassungsgerichtsbarkeit „resilienter gegen Feinde der Demokratie“ zu machen. Wesentliche Strukturen des Bundesverfassungsgerichts sollten im Grundgesetz verankert werden. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich, über die die Ampel allein nicht verfügt.