Verteidigungspolitiker von SPD, Grünen und FDP haben sich dafür ausgesprochen, Corona-Impfungen in der Bundeswehr nach dem Vorbild anderer Immunisierungen verpflichtend zu machen. Sie äußerten sich damit zu einer seit Monaten laufenden Diskussion, ob der Corona-Schutz in den Katalog der duldungspflichtigen Maßnahmen aufgenommen werden soll. Die Personalvertretungen sträubten sich zuletzt dagegen.
SPD verweist auf Bedeutung der Soldaten in Amtshilfe-Einsätzen
„Aus meiner Sicht sollte die Corona-Schutzimpfung verpflichtend in die Basis-Immunisierung für Soldatinnen und Soldaten aufgenommen werden. Wir alle können damit rechnen, noch lange mit Corona-Erregern leben zu müssen“, sagte die SPD-Verteidigungspolitikerin Siemtje Möller der Deutschen Presse-Agentur. „Gerade in dieser kritischen Situation der Pandemie, in der die Bundeswehr wieder vermehrt für Amtshilfe nachgefragt wird, können unsere Soldatinnen und Soldaten so schnell und geschützt dahin geschickt werden, wo die Hilfe am Nötigsten ist.“
Aus den Grünen, die ebenfalls an den laufenden Gesprächen über eine mögliche künftige Ampel-Koalition im Bund beteiligt sind, hieß es auf dpa-Anfrage, dass Soldatinnen und Soldaten bereits heute bestimmte Impfungen dulden müssten und dies in der Bundeswehr seit Jahren breit akzeptiert sei. „Insofern wäre die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in diesen Katalog überhaupt nicht ungewöhnlich und nur folgerichtig“, sagte der Grünen-Verteidigungsexperte Tobias Lindner. „Ich hoffe sehr, dass es in der Truppe nun zügig zu einer Verständigung hierüber mit den Beteiligungsgremien kommt. Angesichts der Tatsache, dass die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr durch Corona-Infektionen durchaus in Mitleidenschaft gezogen ist, macht die Impfung auch sicherheitspolitisch Sinn.“
Impfquote in Teilstreitkräften über 80 Prozent
Die FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann sprach sich dafür aus, die Corona-Impfung für Soldaten und Zivilbeschäftigte einzuführen. Zugleich wies sie darauf hin, dass die Impfquote in den Teilstreitkräften der Bundeswehr bei über 80 Prozent liege und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt. „Hinzu kommen Soldatinnen und Soldaten, die sich privat haben impfen lassen, was in Deutschland aus Gründen des Datenschutzes vom Arbeitgeber nicht erfasst werden darf“, sagte sie.
„Das Verteidigungsministerium hat es bedauerlicherweise versäumt, diese Duldungspflicht auch für das zivile Personal anzupassen. Denn im Einsatz sind nicht nur Soldatinnen und Soldaten, sondern auch Zivilistinnen und Zivilisten“, sagte Strack-Zimmermann. Klug sei es, dies gemeinsam mit den Interessenvertretern auf den Weg zu bringen.
In der Bundeswehr wurde die Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemaßnahmen vor einigen Jahren eingeführt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vor allem mit Blick auf mögliche Impfnebenwirkungen zu wahren. Gibt es schwere Komplikationen, ergeben sich versorgungsrechtliche Ansprüche. Allerdings: Werden Impfungen verweigert, drohen „dienstrechtliche Konsequenzen“.
Soldatengesetz regelt Voraussetzungen näher
Die Grundlage dafür bietet das Soldatengesetz. „Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit diene“, heißt es dort in Paragraf 17a. Und: „Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.“
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