Kerzen und Blumen zum Gedenken an die Opfer des Wiener Terroranschlags vom 2. November (dpa)
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Drei Monate nach dem extremistischen Terroranschlag in Wien hat eine Untersuchungskommission erhebliche Pannen im Vorfeld der Tat kritisiert. So sei den Ermittlern ein Treffen des späteren Attentäters mit weiteren Terroristen sowie dessen Versuch eines Munitionskaufs für Militärwaffen bekannt gewesen, schrieb die Kommission in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht. „Dennoch wurden sie (Anm: die Ereignisse) vorerst nicht bzw. nicht gemäß ihrer Bedeutung in die Gefahrenbewertung einbezogen.“ Auch die Staatsanwaltschaft sei trotz Vorliegens ernstzunehmender Hinweise auf eine erneute Mitgliedschaft des Verdächtigen in einer terroristischen Vereinigung nicht eingeschaltet worden. Grundsätzlich bemängelte die Kommission die Zusammenarbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) mit dem Wiener Landesamt für Verfassungsschutz (LVT). Es hätten sich deutliche „Vorbehalte, Vorwürfe und Misstrauen gegenüber der jeweils anderen Dienststelle gezeigt“, befand die Kommission unter Leitung der Juristin Ingeborg Zerbes.

Kein Bedarf für Verschärfung des Strafrechts

Innenminister Karl Nehammer betonte den Reformbedarf. „Der Verfassungsschutz muss rasch auf völlig neue Beine gestellt werden.“ Bei dem Anschlag am 2. November 2020 waren von dem 20-jährigen Sympathisanten der Terrormiliz Daesh vier Menschen erschossen und viele Passanten verletzt worden. Er selbst wurde von der Polizei getötet. Der 20-Jährige war zuvor wegen des Versuchs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - er wollte in Syrien an der Seite der Daesh kämpfen - verurteilt worden. In ihrem Bericht hält die Kommission auch fest, dass sie im Gegensatz zu den Ankündigungen der Regierung keinen Bedarf für eine Verschärfung des Strafrechts sieht. Schon in den vergangenen Jahren seien die Straftatbestände ständig erweitert worden. Die Idee einer über die Strafe hinausgehende Unterbringung verurteilter Gefährder wäre aus Sicht der Kommission verfassungsrechtlich hoch problematisch.

dpa