Archivbild. 23.08.2018, Stuttgart: Eine Pflegekraft geht in einem Pflegeheim mit einer älteren Dame über einen Korridor. (dpa)
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Im Kanton Graubünden in der Schweiz müssen sich ab sofort alle gelernten oder studierten Personen aus Pflegeberufen bei der Kantonsregierung melden, auch wenn sie ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben. Das verkündete die Regierung am Mittwoch in einer Anordnung. Die Verpflichtung umfasse „alle Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden, die über einen Abschluss als Pflegefachperson verfügen, derzeit jedoch nicht im erlernten Beruf tätig sind“. Die Meldung müsse über ein Formular auf der Webseite der Kantonsregierung geschehen. Grund dafür sei die Prognose, dass die starke Zunahme der Coronafälle die medizinische Versorgung und das Personal „an ihre Grenzen bringen“ werde. Um die Versorgung sicherzustellen, müsste sich deshalb die genannte Personengruppe bereithalten. Ausgeschlossen von der Verpflichtung seien lediglich Graubündener, die selbst einer Risikogruppe angehören. Im Zusammenhang mit der Verpflichtung beruft sich die Kantonsregierung auf das geltende Gesundheitsgesetz. Darin sei festgehalten, dass der Kanton Betriebe des Gesundheitswesens sowie Gesundheitsfachpersonen zur Mitwirkung bei der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen verpflichten könne. Angesichts der derzeitigen angespannten Lage werde dieser Schritt „unvermeidlich sein“, hieß es in der Erklärung zur Anordnung.

TRT Deutsch