Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) will aufgrund gestiegener Ausgaben Mitgliedsbeiträge einführen. Die Körperschaft gilt als die offizielle Vertretung der Muslime in Österreich. Laut „Kurier“ nannte IGGÖ-Sprecherin Valerie Mussa das Islamgesetz 2015 als Grund für den erhöhten Sach- und Personalaufwand. Seitdem müsse die IGGÖ auch zunehmend Aufgaben wahrnehmen, die bis 2015 im Zuständigkeitsbereich der Vereinspolizei gewesen waren. Um weitere Aktivitäten wie Extremismusprävention, Religionsunterricht oder Seelsorge durchführen zu können, sei die Körperschaft auf Mitgliedsbeiträge angewiesen. Diese sollen bei jeweils 120 Euro im Jahr liegen.
Um die Mitglieder der IGGÖ über dieses Vorhaben zu informieren, wurden die Gemeinden nach den Meldedaten gefragt. Das Innenministerium sieht jedoch darin ein Problem: das Religionsbekenntnis „islamisch“ sei nicht detailliert genug. Es könne an diesem Begriff nicht erkannt werden, ob sich diejenige Person der IGGÖ oder der Alevitischen Glaubensgemeinschaft (ALEVI) zugehörig fühle. Obwohl die Gemeinden laut Meldegesetz dazu verpflichtet sind, die Meldedaten von Gläubigen der entsprechenden Religionsgesellschaft mitzuteilen, ist dies dem Innenministerium zufolge in diesem Fall nicht möglich.
Laut „Kurier“ ist für die IGGÖ die Argumentation des Innenministeriums unverständlich. „IGGÖ“ sei schließlich kein Religionsbekenntnis. Der Verweis des Ministeriums auf alternative Zugangsmöglichkeiten zu den Mitgliedern stieß bei der IGGÖ ebenfalls auf Verwirrung.