Aufgrund der stark ansteigenden Zahl der Corona-Infektionen hat die österreichische Bundesregierung einen Lockdown für Ungeimpfte beschlossen. Ab Montag, den 22. November, gilt der Lockdown auch für Geimpfte. Dies gilt jedoch nicht für Zusammenkünfte zur Religionsausübung.
Nichtsdestotrotz hat die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ) ihren Leitfaden für ihre Moscheen und in ihren Einrichtungen aktualisiert.
So gilt in allen Moscheen ab sofort ein „verpflichtendes und durchgehendes Tragen einer FFP2-Maske“, die „konsequente“ Einhaltung eines Sicherheitsabstands sowie die Mitnahme eines „eigenen Gebetsteppichs“. Zudem werden Besucher gebeten, auf das Händeschütteln und die Umarmung zu verzichten. Personen mit Krankheitssymptomen ist der Moscheebesuch untersagt.
Zutritt zu Vereins- und Teelokalen nur für Geimpfte
Vereins- und Teelokale dürfen demnach nur von Geimpften und Genesenen betreten werden, wobei der Gebetsraum von dieser Regelung ausgenommen sei. Der Zugang zum Gebetsraum sei für alle Menschen frei, unabhängig von ihrem Status hinsichtlich Genesung, Impfung oder Testung.
Während bei Veranstaltungen und Kursen ab 25 Personen die 2G-Pflicht gelte, müssen Veranstaltungen ab 50 Personen bei den Ämtern angezeigt werden.
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