Die französische Regierung will Ausländern, die gegen die „Grundsätze der Republik“ verstoßen, keine Aufenthaltsgenehmigung erteilen oder diese erneuern. Zu diesem Zweck soll ein Zusatzartikel in das „Separatismus“-Gesetz aufgenommen werden, berichtet die türkische Nachrichtenagentur Anadolu (AA).
Während der Debatte über das umstrittene „Separatismus“-Gesetz hat die Mitte-rechts Republikaner-Partei (LR) einen Zusatzartikel zum Gesetzentwurf vorgeschlagen. Beim Verstoß gegen die „Grundsätze der Republik“ soll der Artikel wirksam werden. Die Abgeordneten des Senats stimmten der Aufnahme des Zusatzartikels zu. Bevor dieser in Kraft treten kann, muss auch die Nationalversammlung dem zustimmen.
Bedenken bei der Umsetzung
Die Werte und Grundsätze Frankreichs müssten zwar gewahrt werden, jedoch bestehe Uneinigkeit bei der Umsetzung des Zusatzartikels, erklärte die Ministerin für Bürgerrechte Marlène Schiappa. Arnauld de Belenet von der Regierungspartei En Marche (LREM) mahnte: „Aber wer bestimmt in welchem Rahmen, ob gegen die Grundsätze der Republik verstoßen wurde?“. Dies müsse erst geklärt werden.
Der rechtliche Rahmen für den Zusatzartikel sei nicht eindeutig. Es würde für willkürliche Entscheidungen sorgen und bei der Bewertung durch Verwaltungsbehörden die Willkür fördern. Verfassungsrechtlich gebe es daher ein Problem, betonte die Abgeordnete Marie-Pierre de La Gontrie von der Mitte-links Sozialistischen Partei (PS). Aus diesem Grund habe ihre Partei sich bei der Abstimmung enthalten.
Nach den geltenden Gesetzen in Frankreich erhalten Personen keine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie die öffentliche Ordnung bedrohen. Dem umstrittenen Entwurf zum „Separatismus“-Gesetz war am 16. Februar in der Nationalversammlung zugestimmt worden. Im Parlament wird zum zweiten Mal über das Gesetz abgestimmt. Die Gesetzesvorlage sieht unter anderem vor: Bei Schulausflügen dürfen unter 18-Jährige und teilnehmende Mütter kein Kopftuch in der Öffentlichkeit tragen. Auch soll das Tragen von Hijab-Badeanzügen in Schwimmbädern verboten werden.