Der österreichische Nationalrat hat mit großer Mehrheit für eine Legalisierung der Sterbehilfe gestimmt. Mit Ausnahme der rechtspopulistischen FPÖ sprachen sich am Donnerstag alle Parteien für die neue Regelung der Beihilfe zum Suizid aus. Dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Erwachsene können demnach künftig Sterbehilfe in Anspruch nehmen.
Voraussetzung ist die Aufklärung durch zwei Ärzte, von denen einer über eine Qualifikation in Palliativmedizin verfügen muss. Sie müssen insbesondere feststellen, ob der Patient in der Lage ist, die Entscheidung selbstständig zu treffen. Darüber hinaus muss eine Frist von mindestens zwölf Wochen eingehalten werden, um sicherzugehen, dass der Entschluss nicht auf einer vorübergehenden Krise beruht. Bei Patienten im Endstadium einer Krankheit wird die Frist auf zwei Wochen verkürzt.
Das Gesetz achte die Menschenwürde, sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) laut der Nachrichtenagentur APA. Es solle aber auch sicherstellen, dass „niemand den Weg des Sterbens wählt, wenn es andere Möglichkeiten gibt“. Die Hospiz- und Palliativversorgung soll deshalb mit 108 Millionen Euro ausgebaut werden.
Das österreichische Verfassungsgericht hatte vor einem Jahr das bisherige Verbot des assistierten Suizids aufgehoben. Hätte es bis Ende Dezember keine Neuregelung gegeben, wäre das Verbot einfach ausgelaufen und die Beihilfe zum Suizid wäre unreguliert möglich gewesen.
AFP
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