Patientenschützer warnen vor einer gesetzlichen Regelung für eine organisierte Sterbehilfe. Die Selbstbestimmung der Sterbewilligen und der Schutz vor Fremdbestimmung seien viel zu komplex, um sie in Paragrafen zu pressen, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstag). „Darüber hinaus besteht so die Gefahr, dass zu den 10.000 sogenannten harten Suiziden mindestens 20.000 organisierte Suizide jährlich hinzukommen“, warnte Brysch. Er beklagte zudem, dass Psychotherapie und würdevolle Pflege oder Therapie für viele sterbenskranke, lebenssatte, psychisch kranke oder depressive Menschen weiter unerreichbar seien. „Suizidprävention bleibt somit viel zu häufig auf der Strecke.“
In Deutschland wird derzeit eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe debattiert. Am Dienstag will in Berlin eine fraktionsübergreifende Parlamentsinitiative Regelungen dazu vorstellen. Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2020 ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat „geschäftsmäßig“ nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet „auf Wiederholung angelegt“.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) forderte den Bundestag auf, eine Medikamentenabgabe an erwachsene Sterbewillige ohne jede Pflichtberatung gesetzlich zu ermöglichen. „Was für die Menschen tatsächlich wichtig ist, dass sie sich auf einen Notausgang verlassen können“, sagte DGHS-Präsident Robert Roßbruch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag). Dafür müsse vor allem das Betäubungsmittelgesetz geändert werden. Zugleich schlug Roßbruch mehr Beratungsangebote auf freiwilliger Basis vor.