Kirchengesetz: Keine NS-Symbolik mehr an Glocken oder Orgelpfeifen (dpa)
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Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) verbannt Darstellungen und Gegenstände mit antisemitischen oder rassistischen Bezügen aus ihrem geistlichen Leben. Die Landessynode beschloss dazu am Freitagabend in Berlin ein Kirchengesetz. Es schließt beispielsweise Kirchenglocken, Altarbilder, Lesepulte oder Taufsteine mit judenfeindlichen, rassistischen oder nationalsozialistischen Abbildungen oder Sprüchen vom liturgischen Gebrauch etwa in Gottesdiensten aus. Das Gesetz verpflichte die Kirchengemeinden zudem, solche Gegenstände zu entfernen und „im pädagogischen und musealen Kontext“ zu präsentieren, sagte die EKBO-Beauftragte für Erinnerungskultur, Marion Gardei. Gemeint ist damit eine historische Einordnung. Ein ähnliches Gesetz hat nach EKBO-Angaben bereits die Pfälzer Landeskirche beschlossen. Gardei zufolge sorgten zuletzt diverse Fälle für Diskussionen und Unsicherheit hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Sie nannte zwei Kirchen in Berlin, in denen Hakenkreuze auf in der Nazizeit gegossenen Glocken prangten. Die Glocken seien inzwischen stillgelegt worden und würden nun in Heimatmuseen in den Bezirken Neukölln und Spandau gezeigt. In anderen Fällen geht es Gardei zufolge zum Beispiel um Orgelpfeifen mit Darstellungen von Adolf Hitler und seiner Geliebten Eva Braun oder um einen Taufstein mit SA-Leuten in einer Kirche in Berlin-Mariendorf. Manche Kirchen verfügten über sogenannte Schmähplastiken mit judenfeindlichen Darstellungen, deren Ursprung bis ins Mittelalter zurückreiche, oder über Bilder von Menschen aus der Kolonialzeit mit diskriminierenden Darstellungen. Die Synode ist das Kirchenparlament. Das EKBO-Gebiet umfasst Berlin, weite Teile Brandenburgs und die Oberlausitz in Sachsen.

dpa