Zwei große deutsche Sozialverbände haben den CDU-Vorschlag für eine Reform der staatlichen Arbeitslosenzahlungen scharf kritisiert. VdK-Präsidentin Verena Bentele warnte vor einer möglichen Umsetzung und bezeichnete Teile der Pläne als verfassungswidrig. „Ich habe den Eindruck, dass hier sehr frühzeitig der Wahlkampf mit populistischen Angriffen gegen das Bürgergeld eingeläutet wird“, sagte Bentele den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Dienstagausgaben). Massive Kritik kam auch vom Sozialverband Deutschland.
Das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum lasse keine politisch gesetzte Begrenzung bei den Regelsätzen zu, betonte Bentele. Sie kritisierte außerdem die von der CDU geforderte Herabsetzung der Grenze für Schonvermögen. „Dass die CDU auch alle Schutzbarrieren beim Wohnraum und Ersparnissen beseitigen will, ist eine Bedrohung gerade für ältere Arbeitnehmer und Selbstständige, die sich wegen der Transformation des Arbeitsmarktes neu orientieren müssen.“ Das werde „gerade die treffen, die sich durch harte Arbeit etwas aufgebaut haben fürs Alter.“
„Leistet den Feinden der Demokratie Vorschub“
Die Chefin des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, nannte es „unsäglich“, dass mit der Debatte „wieder Vorurteile gegen Menschen im Grundsicherungsbezug geschürt werden“. Entweder habe die Union keinen Einblick in die Lebenswirklichkeit der Bürgergeld-Bezieher oder schaffe bewusst ein „populistisches Zerrbild“, um daraus politischen Nutzen zu ziehen, sagte Engelmeier den Funke-Zeitungen (Dienstagausgaben). Mit den derzeitigen Regelbedarfen seien keine großen finanziellen Sprünge möglich.
Statt für bessere Löhne zu kämpfen und dafür zu sorgen, dass sich Arbeit wirklich lohne, spiele die CDU die Ärmsten der Gesellschaft gegeneinander aus, so Engelmeier. „So schürt man nur Unfrieden in unserer Gesellschaft und leistet den Feinden der Demokratie Vorschub.“
Die CDU hatte am Montag ihren Plan für eine Abkehr vom Bürgergeld vorgestellt. Darin sieht sie eine deutliche Verschärfung der Regeln für den Bezug staatlicher Zahlungen an Arbeitslose vor. Der Bezug staatlicher Unterstützung soll demnach künftig im Extremfall ganz gestoppt werden können, wenn sich Empfänger einer zumutbaren Arbeit verweigern. Außerdem soll das Schonvermögen herabgesetzt sowie die jährliche Erhöhung der Zahlungen begrenzt werden.