İbrahim Şerif (Others)
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von Kemal Bölge

İbrahim Şerif wurde 1951 im Dorf Hasköy/Gümülcine in Nordostgriechenland geboren. Nach dem Abitur in Konya/Türkei studierte er Islamwissenschaften in Istanbul und schloss sein Studium 1978 erfolgreich ab. Im gleichen Jahr kehrte Şerif in seine Heimat zurück und arbeitete als Imam in verschiedenen Moscheegemeinden Westthrakiens. Neben seiner Tätigkeit als Religionsgelehrter gab er verschiedene Zeitschriften heraus. Am 28. Dezember 1990 wurde Şerif durch die Mitglieder der Moscheegemeinden in Gümülcine mit 90 Prozent Stimmenanteil erstmals zum Mufti der Stadt gewählt.

In den darauffolgenden Jahren wurde der islamische Geistliche von den Moscheegemeinden mehrmals wiedergewählt. Da die griechischen Behörden seine Wahl zum Mufti nicht anerkennen, wurde er wegen „Amtsanmaßung“ mehrfach vor Gericht angeklagt und verurteilt. Wegen dieser rechtswidrigen Praxis wandte sich Şerif an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und bekam 1999 recht. Griechenland wurde wegen Verstößen gegen die Gedanken-, Glaubens- und Religionsfreiheit zu einer Geldstrafe verurteilt. Die ihm zugesprochene Entschädigung spendete der Theologe an die damaligen Opfer des Erdbebens von Athen. Şerif ist Vorsitzender des Beirats der türkischen Minderheit in Westthrakien.

Sie wurden von der türkischen Minderheit in Westthrakien als Mufti gewählt, werden jedoch seitens Griechenland daran gehindert, Ihr Amt auszuüben. Weshalb erkennen die griechischen Behörden Sie und andere gewählte türkische Religionsgelehrte in Westthrakien nicht an?

Griechenland hat im Laufe seiner Geschichte bei der Umsetzung von internationalen Abkommen in nationale Rechtsvorschriften leider nicht die notwendigen Schritte unternommen. Wie und unter welchen Bedingungen Muftis gewählt werden, regelt das Gesetz Nr. 2345/1920 des Athener Vertrags von 1913. Ohne das Gesetz zur „Wahl des Großmufti und Mufti“ umgesetzt zu haben, hat Griechenland diese Verordnung durch ein 1990 verabschiedetes Gesetz aufgehoben. Die türkisch-muslimische Minderheit in Westthrakien hat die vom Staat 1990 außer Kraft gesetzte und nicht durchgeführte Mufti-Wahl aus eigener Initiative durchgeführt. Der griechische Staat hat mit der Berufung von Muftis weitergemacht. Danach wurden die vom Volk gewählten Muftis nicht anerkannt und manchmal wegen „Amtsanmaßung“daran gehindert, ihr Amt auszuüben. Bisweilen, indem sie zum Gegenstand einer Klage gemacht wurden, und das geht so weiter.

In Thessaloniki beginnt am 7. Oktober lhr Gerichtsprozess. Was wird Ihnen denn konkret vorgeworfen?

Die von der türkisch-muslimischen Minderheit gewählten Muftis werden vom griechischen Staat unter fadenscheinigen Gründen vor Gericht gestellt und unter psychologischen Druck gesetzt. Einer von vielen Prozessen ist der von Ihnen erwähnte Gerichtstermin in Thessaloniki. Das Gericht hat meine Teilnahme an einer Beschneidungszeremonie für unsere minderbemittelten Brüder im Stadtteil Alankuyu in Gümülcine zum Anlass genommen und deshalb Anklage gegen mich erhoben.

Wie viele Muftis gibt es derzeit in Westthrakien, die vom Volk gewählt wurden, und wie viele, die ernannt wurden?

Es gibt einen Mufti in Gümülcine und einen in İskeçe, die vom Volk bestimmt wurden. Vom griechischen Staat „ernannte Muftis“ gibt es drei, sie befinden sich in Dimetoka, Gümülcine und İskeçe.

Griechenland interveniert in die religiöse Autonomie der türkisch-muslimischen Minderheit in Westthrakien. Welches Ziel hatte das in der Öffentlichkeit als „Imam-Gesetz 240“ bekannte Gesetz?

Wie Sie bereits zum Ausdruck gebracht haben, interveniert Griechenland mit unterschiedlichen Methoden in die aus Verträgen und Gesetzen resultierende Religionsfreiheit und Autonomie. Wir sind Zeugen, wie unsere Bildung trotz Sonderstatus sowie Autonomie, die sich aus dem Lausanner Vertrag von 1923 und bilateral mit der Türkei unterschriebenen Protokollen für Bildung und Kultur ergeben, durch Eingriffe zum Problemfall geworden ist. Mit der gleichen Methode wird in unser religiöses Leben und in unseren Geltungsbereich interveniert.

Das Ziel besteht darin, mit der als Imam-Gesetz 240 bekanntgewordenen Verordnung in unsere Moscheen und religiöse Bildung zu intervenieren, um auch diesen Bereich unter staatliche Kontrolle zu stellen. Damit wird versucht, die türkisch-muslimische Minderheit in Westthrakien in eine Situation zu bringen, die sich langfristig sowohl in den Schulen als auch in den Gebetshäusern auf Sprache, Religion und Werte auswirkt und sich bis hin zur Assimilation auswirken kann.

Wir danken für das Gespräch.