In der Diskussion um geplante Kürzungen bei der Eingliederungshilfe hat der Verband der Lebenshilfe davor gewarnt, Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Familien aus dem Blick zu verlieren. Deren Rechte „dürfen nicht zugunsten pauschaler Lösungen und Kostendämpfungseffekten geschwächt werden“, mahnte der Verband am Montag anlässlich einer im Familienministerium geplanten Verbändeanhörung zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe an.
Grundsätzlich soll die Kinder- und Jugendhilfe so reformiert werden, dass Zuständigkeiten gebündelt und die Bildungsassistenz in Schulen effizienter organisiert werden. Durch die Reform sollen unter anderem die Jugendämter für die Eingliederungshilfe aller Kinder mit Behinderungen zuständig werden, was „die Weichen für mehr Inklusion und Teilhabe stellen“ könne, wie die Lebenshilfe betonte. Jedoch drohe die Reform „zum Sparinstrument zulasten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zu werden“.
Kürzlich war ein Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden bekannt geworden, das Kürzungspläne in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen enthält. Das Papier sieht unter anderem vor, individuelle Ansprüche auf Integrationshilfen und Schulassistenzen für Betroffene durch Gruppenlösungen zu ersetzen. Außerdem geht es um Abstriche beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Eine regierungsinterne Abstimmung zu den Vorschlägen gibt es aber noch nicht.
Kinder und Jugendliche, die Schulassistenz benötigen, dürften auch in Zukunft nicht pauschal auf Infrastrukturangebote verwiesen werden, forderte die Lebenshilfe. Das Recht auf individuelle Unterstützung müsse bestehen bleiben „und auch durchsetzbar sein, wenn diese erforderlich ist“. Die Vorsitzende des Vereins, Ulla Schmidt, forderte, dass die Reform „unbedingt die Bedarfe der Kinder zuvorderst im Blick haben“ müsse.
Der Paritätische Gesamtverband hatte sich angesichts der Kürzungspläne „entsetzt“ gezeigt. Manche Vorschläge widersprächen „offen der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention“, hieß es Mitte April.















