Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll künftig beim technischen Ausspähen von Ausländern außerhalb Deutschlands stärker kontrolliert werden. Eine entsprechende Neufassung des BND-Gesetzes beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin. Der Bundestag muss noch zustimmen.
Die Reform war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung im Mai insbesondere die Regelungen zur sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung beanstandet hatte. Das BND-Gesetz müsse bis Ende 2021 grundlegend überarbeitet werden, verlangte das Gericht. Die Handlungsfähigkeit des deutschen Auslandsnachrichtendienstes sollte dadurch jedoch nicht beeinträchtigt werden.
Konkret geht es um die Vorschriften für die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland. Dabei durchforstet der BND ohne bestimmten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen. Laut BND werden jeden Tag ungefähr 154.000 Kommunikationsbeziehungen erfasst, von denen sich am Ende etwa 260 als relevant herausstellen.
Deutsche Bürger dürfen nicht auf diese Weise überwacht werden. Der BND versucht deshalb, ihre Kommunikation vor der inhaltlichen Auswertung auszusortieren. Dazu verwendet der BND ein „mehrstufiges, automatisiertes Filtersystem“, wie es in der Begründung des Entwurfs heißt. Das soll in der Regel zur Löschung führen. Ein „unabhängiger Kontrollrat“ soll zudem die Arbeit des BND im Blick behalten.
Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (ROG), die das Urteil des Verfassungsgerichts zusammen mit mehreren ausländischen Journalisten erstritten hatte, reagierte enttäuscht. „Die Bundesregierung will sich mit einer oberflächlichen Reform durchmogeln, statt den BND zu einem wirksamen, verfassungskonformen Schutz der Pressefreiheit zu verpflichten“, erklärte Geschäftsführer Christian Mihr. Der Auslandsnachrichtendienst nehme weiterhin zu tiefen Einblick in die als vertraulich geschützte Kommunikation von Journalisten, bemängelte die Organisation.
17 Dez. 2020
dpa
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