16.02.2025, USA, West Palm Beach: Die Presseassistentin des Weißen Hauses, Olivia Wales (r), spricht mit der Reporterin der US-Nachrichtenagentur Associated Press (AP), Darlene Superville. Zuvor hat das Weiße Haus AP-Reportern verwehrt, US-Präsident Trump in der Präsidentenmaschine Air Force One zu einem Wochenendausflug zu begleiten. AP und die Regierung streiten seit mehreren Tagen über die Weigerung der Nachrichtenagentur, den Golf von Mexiko entsprechend der Umbenennung in den USA «Golf von Amerika» zu nennen. Foto: Ben Curtis/AP/dpa / Photo: DPA (dpa)
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Nach ihrem Ausschluss von der Berichterstattung aus dem Weißen Haus hat die renommierte US-Nachrichtenagentur Associated Press (AP) drei Mitarbeiter von US-Präsident Donald Trump verklagt. In ihrer am Freitag bei einem Bundesgericht in Washington eingereichte Klageschrift argumentiert die AP, dass die Verweigerung des Zugangs zum Oval Office und zum Präsidentenflugzeug Air Force One gegen den ersten Zusatz der US-Verfassung verstoße, der die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert.

Demnach handelt es sich bei den Beklagten um die Stabschefin des Weißen Hauses, Susan Wiles, Vize-Stabschef Taylor Budowich und die Pressesprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt. Die Nachrichtenagentur erklärte, sie wolle mit dem Schritt ihr „Recht auf redaktionelle Unabhängigkeit verteidigen“.

Das Weiße Haus habe die AP „angewiesen“, bestimmte Worte in ihrer Berichterstattung zu verwenden. Andernfalls werde der Nachrichtenagentur „der Zugang auf unbestimmte Zeit verweigert“. Die Presse und „alle Menschen in den Vereinigten Staaten“ hätten jedoch das in der Verfassung festgeschriebene Recht, „ihre eigenen Worte zu wählen und nicht von der Regierung bestraft zu werden“.

Der AP wurde vergangene Woche der Zugang zu Berichterstattung aus dem Weißen Haus dauerhaft verwehrt. Grund ist die Weigerung, den Golf von Mexiko wie von Trump gewünscht „Golf von Amerika“ zu nennen.

AFP
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