Fußballprofi Anwar El Ghazi (r) und sein Anwalt Alexander Bergweiler (l) warten im Flur des Arbeitsgerichts auf den Beginn der Verhandlung. / Photo: DPA (dpa)
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Das Arbeitsgericht Mainz hat die fristlose Kündigung von Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05 gegen Fußballprofi Anwar El Ghazi wegen dessen propalästinensischen Instagram-Posts für unwirksam erklärt. Die Vorsitzende Richterin Bettina Chaudhry begründete dies damit, dass keine Pflichtverletzung vorlag, die eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nötig mache.

Bei der Entscheidung ging es um einen Social-Media Post von El Ghazi am 1. November, in dem er gesagt hatte, dass er zu seinem ursprünglichen Posting stehe und dies nicht zurücknehme. Nach Verständnis eines allgemeinen Publikums sei das von der Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es.

Damit handle es sich nicht um eine Verletzung der Treuepflicht, die eine fristlose Kündigung nötig mache. El Ghazi stehen etwa 1,7 Millionen Euro an offenen Gehältern und Bonuszahlungen zu. Er sei zudem wieder als Lizenzspieler zu beschäftigen.

Erster Post wird nicht bewertet

Nach dem Vergeltungsschlag der palästinensischen Widerstandsorganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober hatte El Ghazi in einem dann wieder gelöschten Instagram-Beitrag geschrieben: „Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein. “ Gemeint ist, dass Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer befreit werden sollte. Damit sind die von Israel besetzten Gebiete gemeint.

Dieser Post wird für die Legitimität der fristlosen Kündigung nicht bewertet, da es für solche Fälle eine 14-tägige Frist nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds gibt. Der FSV Mainz 05 kündigte an, die Entscheidung prüfen zu wollen.

Der niederländische Fußballprofi El Ghazi hatte gegen die fristlose Kündigung der Mainzer geklagt. Sein Vertrag bei den Rheinhessen lief ursprünglich bis zum 30. Juni dieses Jahres, verlängert sich aber wegen des Klassenerhalts der Mainzer um ein Jahr.

TRT Deutsch und Agenturen