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Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung erhält als einzige parteinahe Stiftung keine staatlichen Zuschüsse. Noch vor der Verabschiedung des Bundeshaushaltes einigten sich alle Parteien außer der AfD darauf, politische Stiftungen, bei denen „begründeter Zweifel an der Verfassungstreue“ bestehen, auszuschließen. Die „Tagesstimme“ berichtete zuerst darüber.

Staat muss rassistisches und extremistisches Gedankengut nicht fördern

Eine Stiftung, die rassistisches und rechtsextremes Gedankengut verbreite, dürfe nach Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte grundsätzlich nicht staatlich gefördert werden. Zudem sei die parteinahe Stiftung der AfD „eng verwoben“ mit Akteuren der sogenannten Neuen Rechten.

Gründe, die einen Ausschuss rechtfertigen, sind demnach die Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und die rassistischen Äußerungen von AfD-Politikern. Eine staatliche Förderung sei nicht mit den in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (Menschenwürde) und den im Internationalen Übereinkommen gegen rassistische Diskriminierung verbrieften Garantien vereinbar, so das Menschenrechtsinstitut.

Abkehr von Gleichbehandlung bedarf eines sachlichen Grundes

Regeln für die Förderung von parteinahen Stiftungen haben, so ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986, dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu genügen. Nur auf der Basis eines sachlichen Grundes dürfe eine Stiftung vom Grundsatz der Gleichbehandlung ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang hat die AfD auch Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Politische Stiftungen erhalten in Deutschland Zuschüsse vom Bund und aus den Ländern - insgesamt mehr als 500 Millionen Euro im Jahr. Sie finanzieren damit politische Bildungsarbeit, Vorträge, Wissenschaftsförderung und die Vergabe von Stipendien.

TRT Deutsch und Agenturen