PKK-Sympathisanten in Deutschland (AA Archive)
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Laut einem Medienbericht hat sich eine 44-Jährige vor dem Familiengericht in Oberhausen verantworten müssen, weil ihre minderjährige Tochter an PKK-nahen Kundgebungen teilnahm. Dabei ging es um das Kindeswohl.

Das Gericht ging am Mittwoch der Frage nach, ob die fünffache Mutter Zozan G. ihre Kinder mit der PKK-Ideologie indoktriniert. Es bestand der Verdacht, dass die Kinder später in die Dienste der verbotenen Terrororganisation eintreten sollen.

Spiegel-Online zitierte in dem Beitrag einen Aktenvermerk der Polizei Düsseldorf, wonach die Mutter den Kontakt ihrer Töchter „zur PKK-nahen Unterstützerszene gutheißt und sogar fördert“. Ihre 13-jährige Tochter Lorin G. ist den Beamten demnach „vom Sehen her“ bekannt. Sie habe an mehreren Organisationen PKK-naher Gruppen teilgenommen. Der Mutter hätte daher das Sorgerecht entzogen bekommen können. Sie selbst bestreitet eine PKK-Sympathisanten zu sein, fordert aber dennoch eine Legalisierung der Terrororganisation.

Lorin G. nahm laut Polizei im vergangenen Jahr an einem Protestzug in Mannheim gegen die Haft von PKK-Gründer Abdullah Öcalan teil. Dabei soll sie PKK-Parolen gerufen und eine Weste mit verbotenen Symbolen getragen haben. Der Protestmarsch wurde später von der Polizei aufgelöst. Gegen Lorin G. sei deswegen ein Ermittlungsverfahren gelaufen, das aber aufgrund ihres Alters gestoppt worden sei. Zudem soll sie im Rahmen einer Aktion im vergangenen März den Düsseldorfer Landtag besetzt haben. Der Tatvorwurf: Hausfriedensbruch.

Das Oberhausener Jugendamt hatte im Mai vergangenen Jahres überraschend ein positives Gutachten für die Mutter ausgestellt. Zozan G. wird zudem von PKK-nahen Frauengruppen wie „Ceni“ unterstützt.

Obwohl die PKK in Deutschland als terroristische Organisation eingestuft wird, werden die Aktivitäten der Gruppe nicht immer entschieden genug verfolgt. Darüber hinaus können PKK-nahe Gruppen als legitime Organisationen einen weitgehend rechtmäßigen Status erlangen, und so unbemerkt Propaganda-, Rekrutierungs-, und Spendenaktionen durchführen. In Deutschland wurde das Ausmaß zuletzt im Bundesverfassungsschutzbericht ersichtlich.

TRT Deutsch