Tagelang suchten die Ermittler in der Nähe des Wohnortes und befragten das Umfeld der Vermissten - doch die entscheidende Wende brachte ein Aufruf bei Facebook. Der Fall der 16-jährigen Isabella aus dem niedersächsischen Celle, die von einigen schon für tot gehalten und schließlich wohlauf in Frankreich gefunden wurde, machte bundesweit Schlagzeilen. Und er zeigte: Kriminalfälle werden im digitalen Zeitalter auch vor dem Computer-Bildschirm gelöst. „Öffentlichkeitsfahndungen können ein wertvolles Hilfsmittel bei Ermittlungen jeglicher Art sein“, sagt Daniel Kretzschmar, Vorstandsmitglied beim Bund Deutscher Kriminalbeamter. Als Instrument für Ermittlungen habe es sie schon immer gegeben. Die sozialen Medien und das Internet seien nur weitere Wege, die auch einem veränderten Medienkonsum geschuldet seien. „Wo früher die Litfaßsäule betrachtet oder eine Zeitung gelesen wurde, da schaut man eben heute mal schnell ins Netz“, sagt Kretzschmar. Doch worum ging es überhaupt in Celle? Ende März verschwindet die 16-jährige Schülerin Isabella aus ihrem Elternhaus. Wochenlang gibt es kein Lebenszeichen, die Polizei vermutet ein Gewaltverbrechen. Ein vielfach geteilter Facebook-Videoaufruf landet schließlich auf dem Bildschirm einer Beamtin des Bundeskriminalamtes (BKA). Sie erkennt die Ähnlichkeit mit einem in Frankreich aufgegriffenen Mädchen und informiert die Kollegen in Celle. Kurz darauf wird die Hoffnung zur Gewissheit: Das Mädchen in Frankreich ist Isabella.
Aufklärung von Straftaten mit Internetbezug
Ermittlungsmaßnahmen in sozialen Medien spielen bei der Aufklärung von Straftaten eine immer größere Rolle, wie der Berliner Strafverteidiger Toralf Nöding aus seinem Berufsalltag berichtet. Dies gelte nicht nur bei der Aufklärung von Straftaten mit Internetbezug, sondern auch bei „normalen“ Straftaten. Beispielsweise könne die Facebook-Freundesliste eines Beschuldigten helfen, dessen Kontaktpersonen zu ermitteln. Ein Blick auf Personen, die Beiträge des Beschuldigten „teilen“ oder „liken“, könnte ebenfalls aufschlussreiche Erkenntnisse liefern. Nöding: „Auch gepostete Bilder des Beschuldigten, auf denen er mit bestimmten, möglicherweise tatrelevanten Kleidungsstücken zu sehen ist oder über die sich sein Aufenthaltsort zu einer bestimmten (Tat-)Zeit nachvollziehen lässt, können für die Strafverfolgungsbehörden interessant sein.“ Frei zugängliche Daten im Internet spielen auch für die Polizei in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Rolle bei der täglichen Ermittlungsarbeit. „Die Analyse digitaler Daten ist ein zunehmend wichtiger Aspekt der polizeilichen Arbeit. Die Polizei NRW hat die Notwendigkeit erkannt, sich dieser Herausforderung zu stellen und entwickelt auch in diesem Bereich neue technische Möglichkeiten“, sagt der Sprecher des Innenministeriums Markus Niesczery. Welche konkreten Instrumente die Ermittler dabei einsetzen, teilt Niesczery aus polizeitaktischen Gründen nicht mit.
Cyberkriminalistik-Studium für Polizei-Nachwuchs seit September 2020
Die Polizei in Hessen setzt bei der Verbrecherjagd im Internet seit kurzem sogar auf einen speziellen Studiengang: Seit September 2020 kann der Polizei-Nachwuchs dort Cyberkriminalistik studieren. Damit sollen besonders geschulter Nachwuchs rekrutiert und die Digitalkompetenz erhöht werden. Aber darf die Polizei einfach auf Daten von Verdächtigen in sozialen Medien zugreifen? „Material, das von Betroffenen selbstständig öffentlich geteilt wird, kann grundsätzlich ausgewertet werden“, so Kretzschmar. Schwieriger wird es bei verdeckten Ermittlungen, etwa in geschützten Chatgruppen und Öffentlichkeitsfahndungen: Hier sei in der Regel ein richterlicher Beschluss notwendig. Nicht immer sind Verdächtige in sozialen Netzwerken mit ihren Klarnamen unterwegs. Zu deren Identifizierung ist die Polizei häufig darauf angewiesen, dass Telekommunikationsunternehmen die Internet-Verbindungsdaten ihrer Nutzer über längere Zeit aufbewahren. Diese sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist jedoch hochumstritten. Erst im Oktober entschied der Europäische Gerichtshof, dass Sicherheitsbehörden in der EU derlei Daten nur in besonderen Ausnahmefällen speichern dürfen - etwa bei der akuten Bedrohung der nationalen Sicherheit oder zur Bekämpfung schwerer Kriminalität. Die Deutsche Telekom hält die IP-Adressen ihrer Nutzer - sozusagen die Anschrift im Internet - nach eigenen Angaben sieben Tage lang vor.
Was öffentlich geteilt wird, darf ausgewertet werden
Der frei zugängliche Datenschatz in den sozialen Netzwerken hilft Ermittlern zwar bei der Aufklärung von Verbrechen. Gleichzeitig gibt er aber Einblicke in Gewohnheiten und Haltungen, die den Staat im Zweifel nichts angehen dürften. Dies birgt zumindest die theoretische Möglichkeit, dass Menschen allein aufgrund ihrer Geisteshaltung in den Fokus von polizeilichen Ermittlungen geraten könnten. „Diese Gefahr ist absolut gegeben“, sagt Nöding. Als besonders problematisch sieht der Jurist etwa, wenn Nutzer durch einen „Like“ oder „Retweet“ eines Beitrages den Eindruck einer bestimmten Anschauung erweckten und die Ermittler daraus einen Anfangsverdacht konstruierten.
Kretzschmar betont aber, dass die Verantwortung der Polizei nicht mit den Ermittlungen im Internet ende, den Rahmen bilde immer das Gesetz. „Deshalb sehe ich keine Gefahr, dass die Polizei jenseits der gesetzlichen Befugnisse Ausforschungen betreibt.“ Gleichwohl sollte sich seiner Ansicht nach jeder genau überlegen, welche Informationen er über sich öffentlich mache - „daraus können nämlich alle Menschen dieselben Erkenntnisse gewinnen wie die Polizei.“