Im Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann im KZ Stutthof hat die Hamburger Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von drei Jahren für den Angeklagten gefordert. „Der Angeklagte ist der Beihilfe zum 5230-fachen Mord überführt“, sagte Staatsanwalt Lars Mahnke am Montag in seinem Plädoyer. Der damals 17 bis 18 Jahre alte SS-Wachmann habe gewusst, was in der Gaskammer des Lagers bei Danzig passierte und dass Menschen im Krematorium erschossen wurden. Er habe den Genozid der Nationalsozialisten an den Juden als Unrecht erkannt. „In einer solchen Situation muss Schluss sein mit der Loyalität gegenüber Verbrechern“, sagte der Staatsanwalt. Der Angeklagte hätte vom Wachturm herabsteigen müssen, sein Gewehr abgeben und erklären müssen, dass er nicht mehr könne und sich zum Dienst in der Wehrmacht melden.
Der 93-Jährige hatte zum Auftakt des Verfahrens im Oktober vergangenen Jahres eingeräumt, dass er Wachmann in Stutthof war. Allerdings sei er das nicht freiwillig gewesen. Er sei 1944 zur Wehrmacht eingezogen worden. Weil er nicht frontverwendungsfähig gewesen sei, habe man ihn zum Wachdienst nach Stutthof abkommandiert. Die SS-Uniformjacke habe er nach der Rückkehr von einem Krankenhausaufenthalt anziehen müssen. Er habe viele Leichen in dem KZ gesehen, selbst aber nie von seiner Waffe Gebrauch gemacht.
6 Juli 2020
Staatsanwalt fordert drei Jahre Jugendstrafe für ehemaligen SS-Wachmann
Weil der ehemalige SS-Wachmann im KZ Stutthof zur Tatzeit 17 bis 18 Jahre alt war, fordert die Hamburger Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von drei Jahren. Der Angeklagte sei der Beihilfe zum 5230-fachen Mord überführt - so das Plädoyer.
dpa
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