Verbrauchern stehen einige Veränderungen bevor. Ein Überblick:
Solidaritäts-Zuschlag
Für 90 Prozent der Steuerzahler entfällt der Zuschlag ab dem 1. Januar, für weitere 6,5 Prozent wird er verringert. Der Soli, für den 5,5 Prozent zusätzlich zum fälligen Lohnsteuerbetrag gezahlt werden mussten, war 1991 eingeführt worden, um die finanziellen Lasten der Wiedervereinigung zu stemmen. Verbrauchern stehen 2021 noch weitere Änderungen bevor.
Mindestlohn steigt Von derzeit 9,35 Euro steigt der Mindestlohn zum Jahreswechsel auf 9,50 Euro. Danach erhöht er sich jeweils im Sechs-Monats-Rhythmus auf 9,60 Euro, auf 9,82 Euro und schließlich am 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Kindergeld 15 Euro mehr gibt es pro Kind. Für das erste und zweite Kind werden ab Januar jeweils 219 Euro gezahlt, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind je 250 Euro. Kindergeldzuschlag Angehoben wird auch der Kinderzuschlag, der Eltern mit kleinen Einkommen zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird: Er steigt von 185 Euro um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind.
Höhere Hartz-IV-Sätze
Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsende steigt im Januar um 14 Euro auf 446 Euro. Der Betrag für Jugendliche ab 14 Jahren erhöht sich um 45 Euro auf 373 Euro. Ehegatten und Partner erhalten künftig 401 Euro, Erwachsene unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt 357 Euro. Mehrwertsteuersenkung endet
In der Corona-Krise war die Mehrwertsteuer zum 1. Juli gesenkt worden - der volle Satz beträgt nun 16 statt 19 Prozent, der ermäßigte Satz liegt bei fünf statt sieben Prozent. Die Senkung ist aber bis zum 31. Dezember befristet. Danach gelten wieder die alten Sätze. CO2-Preis kommt Durch den CO2-Preis für die Bereiche Wärme und Verkehr, der den Verbrauch von fossilen Brennstoffen unattraktiver machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anregen soll, werden für Verbraucher bei Kraftstoffen höhere Kosten anfallen - laut ADAC rund sieben Cent bei Benzin und acht Cent bei Diesel. Auch Heizen vor allem mit Ölheizungen wird teurer. Im Gegenzug soll es beim Strompreis sowie über eine höhere Pendlerpauschale Entlastungen geben; zudem gibt es Förderungen etwa für den Austausch von Heizungen. Kein Einwegplastik mehr ab Sommer
Ob Plastikgabeln, Trinkhalme oder Rührstäbchen für den Kaffee zum Mitnehmen: Solche Einwegplastikprodukte dürfen ab Anfang Juli nicht mehr verkauft werden. Damit werden Vorgaben der EU umgesetzt. Der Abverkauf von bereits bestehenden Lagerbeständen soll aber zulässig bleiben, um eine Vernichtung ungebrauchter Einwegprodukte zu vermeiden. Personalausweise werden teurer
Fast zehn Euro mehr als bislang muss laut Verbraucherzentrale NRW einplanen, wer ab 1. Januar einen neuen Personalausweis beantragt: Statt 28,80 Euro wird die Ausstellung dann 37 Euro kosten. Wer ab dem 2. August einen neuen Personalausweis beantragt, muss zudem zunächst beide Zeigefinger einscannen lassen, damit sie danach digital auf der Ausweiskarte gespeichert werden können. Bislang ist die Speicherung der Fingerabdrücke freiwillig. Aus für alte Kaminöfen
Die Zeitschrift „Finanztest“ verweist darauf, dass ab 1. Januar Kaminöfen, die vor 1995 eingebaut wurden, nur noch betrieben werden dürfen, wenn sie mit einem Feinstaubfilter ausgerüstet wurden. Öfen aus den Jahren 1995 bis März 2010 müssen entsprechend der strengeren Feinstaubregeln bis Ende 2024 nachgerüstet werden. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, etwa für Öfen, die vor 1950 errichtet wurden und noch immer an der gleichen Stelle im Haus stehen; auch offene Kamine sind nicht betroffen.