03.07.2019, Berlin: Eine Geheimdienst-Mitarbeiterin sitzt in der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) in einem Schulungsraum. (Others)
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Nachrichtendienste sollen künftig mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um gegen bestimmte Risikopersonen und deren Aktivitäten im Internet vorzugehen. Die Fraktionsspitzen der Koalition sollen sich auf das Einbringen eines diesbezüglichen Gesetzentwurfs im Bundestag noch in dieser Woche geeinigt haben, berichtete die „Welt“ am Montag.

Nachrichtendiensten soll es künftig erlaubt sein, die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) als eine legale Methode zur Überwachung von verdächtigen Nachrichten über Messenger-Dienste zu verwenden. Laut dem Bundeskriminalamt wird dadurch „die Kommunikation erfasst, bevor diese verschlüsselt wird oder nachdem diese entschlüsselt wurde bzw. die Entschlüsselung ermöglicht.“ Ziel sei die Aufklärung schwerer Bedrohungen für den Rechtsstaat und die freiheitliche Grundordnung.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD, Dirk Wiese, erklärte gegenüber der „Welt“, dass die Verfassungsnovelle „eine wichtige Reform“ für die Sicherheitsbehörden sei. Matthias Middelberg (CDU), der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, habe ebenfalls die Bedeutung des Vorhabens betont: „Es ist sehr wichtig, dass die Verfassungsschutznovelle jetzt noch kommt.“

Der bereits im vergangenen Jahr ausgearbeitete Gesetzentwurf gilt als umstritten, da er dem Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst (BND) sowie dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) mehr Überwachungsmöglichkeiten in der digitalen Welt einräumen soll. Der ursprünglich von Bundesinnenminister Horst Seehofer initiierte Gesetzentwurf hatte bereits damals für viel Diskussionsstoff gesorgt. Seehofer betonte, dass das Gesetz „ein überfälliger Schritt im Kampf gegen Terroristen und militante Extremisten“ sei. Das Bundeskabinett hatte dem Entwurf bereits im Oktober zugestimmt, das parlamentarische Verfahren geriet jedoch ins Stocken.

TRT Deutsch