Laut Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft Erfurt gegen zwei Polizisten aus Thüringen Anklage erhoben. Die zwei Polizieibeamten haben Ende September eine 32-jährige Frau in Gewahrsam genommen und routinemäßig deren Identität überprüft. Später brachten die Polizisten die Frau in deren Arnstädter Wohnung (Ilm-Kreis) und hatten dort Geschlechtsverkehr mit ihr - gegen den Willen der Frau, so lautet die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Erfurt. Der Vorwurf gegen die beiden Polizisten lautet daher sexueller Missbrauch einer behördlich Verwahrten. Ausserdem trugen beide zur Tatzeit ihre Dienstwaffen. Somit gilt die Tat als Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung. Innerhalb der Ermittlungen gaben die Polizisten an, einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit der Frau gehabt zu haben.
Die Dienststelle Polizei Thüringen gab damals nach Bekanntwerden des Vorfalls auf Twitter ein Statement ab:
Seit Anfang Oktober 2019 sitzen die beiden Beschuldigten in Untersuchungshaft. Laut Staatsanwaltschaft wird Vergewaltigung im besonders schweren Fall mit zwei bis 15 Jahren Haft bestraft. Beim Mitführen einer Waffe fällt die Strafe nicht unter drei Jahren aus. Sexueller Missbrauch einer behördlich Verwahrten und sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung führe zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
In diesem Zusammenhang wird auch wegen des Verdachts der Strafvereitelung und des Verrats von Dienstgeheimnissen gegen eine dritte Person ermittelt. Damit beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Der Verdacht einer „gewissen ermittlungstechnischen Nähe“ soll damit ausgeschlossen werden. Es gebe einen konkreten Tatverdächtigen, der in Verbindung mit den beiden Polizisten stehe, so der Mühlhäuser Sprecher. Bezüglich der Dienstgeheimnisse wird weiterhin gegen unbekannt ermittelt.