Trotz erheblich gestiegener Gaspreise und nicht vollständig gefüllter Speicher vor dem Winter setzt die Bundesnetzagentur die Zertifizierung der Nord Stream 2 Pipeline vorläufig aus (dpa)
Folgen

Die Bundesnetzagentur setzt ihr Verfahren zur Freigabe des Gastransports durch die Gaspipeline Nord Stream 2 trotz des bevorstehenden Winters vorläufig aus. Zunächst müsse die Betreiberfirma nach deutschem Recht organisiert werden, teilte die Behörde am Dienstag mit. Ohne die Zertifizierung durch die Bundesnetzagentur ist der Gastransport durch die fertiggestellte Ostsee-Pipeline in den deutschen Binnenmarkt nicht zulässig. Es drohen etwa Bußgelder.

Durch den Winter ohne Gas aus Nord Stream 2 Laut EU-Gasrichtlinie müssen Betrieb der Leitung und Vertrieb des Gases ausreichend getrennt sein. Der Bundesnetzagentur zufolge hat sich die schweizerische Nord Stream 2 AG, hinter der der russische Gaskonzern Gazprom steht, dazu entschlossen, eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Leitung zu gründen. Diese solle Eigentümerin des deutschen Teilstücks der Pipeline werden und dieses betreiben. Das Zertifizierungsverfahren bleibe so lange ausgesetzt, bis die Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen ist, hieß es. Die Behörde könne dann ihre Prüfung fortsetzen. Eine Frist für das Verfahren läuft im Januar ab. Selbst wenn die Bundesnetzagentur grünes Licht gibt, ist anschließend eine Überprüfung durch die Europäische Kommission vorgesehen. Diese könnte sich bis zu vier Monate dafür Zeit lassen. Danach hätte wiederum die Bundesnetzagentur zwei Monate Zeit für eine mögliche endgültige Zertifizierung.

Klage von Umweltschutzorganisation abgewiesen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte die Entscheidung der Bundesnetzagentur. Sie scheiterte am Dienstag mit einer Klage im Zusammenhang mit der Gaspipeline Nord Stream 2 vor Gericht gescheitert. Die Klage sei nach Auffassung des Gerichts nur teilweise zulässig und - soweit zulässig - unbegründet, sagte Klaus Sperlich, der Vorsitzende Richter des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald.

Die DUH wollte erwirken, dass mögliche Emissionen des Treibhausgases Methan im Zusammenhang mit der Pipeline überprüft werden und verwies vor allem auf mögliche Leckagen beim vorausgehenden Gastransport und der Förderung in Russland. Das Gericht verwies auf bereits erfolgte Kontrollen im deutschen Hoheitsbereich. Russland sei hingegen nicht Teil des zugrundeliegenden Planfeststellungsverfahrens.

Keine deutsche Prüfungshoheit auf russischen Staatsgebiet

Laut Gericht ist die Pipeline in der Zuständigkeit der Behörde - im deutschen Hoheitsgebiet - bereits auf Dichtigkeit geprüft worden. Für die russische Infrastruktur sah das Gericht zwar ein Rechtsschutzbedürfnis seitens der DUH. Allerdings sei sie nicht Teil des Planfeststellungsverfahrens des Bergamts Stralsund. Eine Revision ist nicht zugelassen. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kündigte an, eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesverwaltungsgericht prüfen zu wollen. DUH-Anwältin Cornelia Ziehm hatte in der Verhandlung unter Verweis auf den „Klimaschutz“ gefordert, mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit der Pipeline nicht außer Acht zu lassen. Es gehe nicht nur um ein „genehmigtes Rohrstück“, sondern um das dadurch zusätzlich geförderte Gas und dessen Klimawirkung. Nord-Stream-2-Anwalt Martin Ohms sagte hingegen, man könne die Erreichung allgemeiner Klimaschutzziele nicht ohne entsprechende gesetzliche Vorgaben auf ein einzelnes Projekt konzentrieren.

dpa