Um gegen das Tragen von Schutzmasken im Freien zu protestieren, hielt sich eine 58-jährige Frau in einer maskenpflichtigen Zone ohne Maske auf und wurde zu einer fünftägigen Haftstrafe verurteilt. „Ich berufe mich auf das Völkerrecht und auf die Menschenrechte“, begründete sie nun ihre Einstellung im Interview mit RT.
Insgesamt drei Protestaktionen hatte Sylvia Loew in der Innenstadt von Weiden durchgeführt, die alle jeweils die Maskenpflicht in Angriff nahmen. Bei ihrem zweiten Versuch sei Ordnungsgeld verhängt worden, zudem habe sie einen Platzverweis bekommen. Nach ihrer dritten Demo im März sei die Frau von etwa 15 Beamten und dem polizeilichen Dienststellenleiter von Weiden in Gewahrsam genommen worden.
Als Begründung hierfür soll nach Angaben der Demonstrantin die Gefährdung für sie selbst und andere angeführt worden sein. „Ich stand ganz alleine in der Fußgängerzone“, widersprach sie im Interview. „Wer den Abstand nicht eingehalten hat, war die Polizei“, sagte sie weiter. Anschließend verurteilte ein Gericht die 58-jährige Immobilienmaklerin zu einer fünftägigen Haftstrafe. „Man kann uns das Recht auf freies Atmen einfach nicht nehmen“, betonte die Demonstrantin.
Auch Friedemann Däblitz, der Anwalt der 58-Jährigen, kritisierte die fünftägige Haftsprache. „Eine Person für fünf Tage ins Gefängnis zu sperren, weil sie im Freien keine Maske trägt, ist evident verfassungswidrig“, unterstrich er.