Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung NRW bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage gegen einen 58-Jährigen erhoben. Der Verdacht lautet auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Das hat die Behörde am Montag in einer Presseerklärung mitgeteilt.
Logistische Unterstützung für eine Terrororganisation
Von Oktober 2009 bis Januar 2018 soll der Beschuldigte unter anderem in Wuppertal als Mitglied der DHKP-C aktiv gewesen sein. Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen in der Türkei geborenen staatenlosen Mann aus Bremen.
Der Angeklagte soll insbesondere organisatorische und unterstützende Aufgaben für die terroristische Vereinigung übernommen haben. Zudem soll er unter anderem Fahrdienste geleistet, sein Auto zur Verfügung gestellt und einem anderen Mitglied der DHKP-C Unterkunft gewährt haben. Auch bei der Beschaffung und Weiterleitung von Geldbeträgen soll der Beschuldigte eingebunden gewesen sein.
Breite Organisationsstruktur im Ausland
Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist laut geltendem deutschem Gesetz mit einer Haftstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Der 58-Jährige befindet sich laut Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf auf freiem Fuß. Ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird, muss das Oberlandesgericht in Düsseldorf entscheiden.
Die DHKP-C wurde 1978 gegründet und verfolgt eine marxistisch-leninistische Ideologie. Zu Zeiten des Kalten Kriegs war sie besonders aktiv. Die Organisation verfügt über eine breite Organisationsstruktur im Ausland. Die DHKP-C wird in der Türkei, den USA und der EU als Terrororganisation eingestuft.