Im zweiten Anlauf soll am Montag (17. August) einem zentralen Verdächtigen im Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach eine umfassende Anklage präsentiert werden. Der eigentliche Prozessbeginn eine Woche zuvor war wegen eines Brandes im Gerichtsgebäude geplatzt. Nun soll die mit Spannung erwartete Strafsache gegen den 43-Jährigen aber verhandelt werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Koch und Hotelfachmann unter anderem vor, seine 2017 geborene Tochter immer wieder sexuell missbraucht zu haben. Den überwiegenden Teil habe er fotografiert und gefilmt und diese Aufnahmen an Chat-Partner weitergeleitet. Der Missbrauch soll bereits im dritten Lebensmonat des Mädchens begonnen haben. Nach Angaben des Kölner Landgerichts werden dem 43-Jährigen in der Anklageschrift 79 Straftaten zur Last gelegt.
Vor allem gilt der Deutsche aber auch als zentrales Puzzlestück im Missbrauchsfall Bergisch Gladbach, der in gewisser Weise nach ihm benannt ist. Durchsuchung bei ihm - eben in Bergisch Gladbach - hatten die Ermittlungen zu dem Komplex, der sich mittlerweile auf ganz Deutschland erstreckt, im Herbst 2019 ins Rollen gebracht.
Polizisten fanden damals nicht nur riesige Mengen kinderpornografischen Materials - sie entdeckten auch digitale Kontakte zu anderen Verdächtigen. Nach und nach kamen sie immer mehr Männern in unterschiedlichen Städten auf die Spur. In der Anfangszeit gab es teilweise mehrere Festnahmen in einer Nacht. Mittlerweile werden Spuren in Foren, Gruppenchats und Messengerdiensten zu Tausenden möglichen Verdächtigen verfolgt.
Der Angeklagte soll bereits bei der Identifizierung seiner Chat-Partner geholfen haben. Nach Angaben des Gerichts ist zudem eine Einlassung im Prozess angekündigt - sie könnte bereits am Montag erfolgen. Das Landgericht wies allerdings darauf hin, dass die Öffentlichkeit in dem Verfahren für gewisse Phasen ausgeschlossen werden kann - zum Beispiel, wenn sexuelle Handlungen besprochen werden müssen.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe. Zudem steht die Anordnung einer Sicherungsverwahrung im Raum. Er wird durch einen psychiatrischen Sachverständigen begutachtet.
dpa
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