Karl-Josef Laumann (CDU), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, sitzt in einer Pressekonferenz. / Photo: DPA (dpa)
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NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat sich für eine Änderung der Organspende-Regeln und die Einführung einer Widerspruchslösung ausgesprochen. „In Deutschland haben vielleicht 40 Prozent der Menschen einen Organspendeausweis. Umfragen sagen: 80 Prozent sind für Organspende“, sagte Laumann im ZDF-„Morgenmagazin“. „Wir haben eine katastrophale Situation auf den Wartelisten. Viele Menschen sterben, bevor sie ein Organ bekommen.“

Der CDU-Politiker hält es für zumutbar, dass Menschen sich zu Lebzeiten mit der Frage einer Organspende auseinandersetzen und darüber entscheiden. „Die Entscheidung des einzelnen Menschen ist immer moralisch in Ordnung - egal, ob er sich für oder gegen eine Organspende entscheidet. Ich bin sicher, dann kommen wir zu einer viel positiveren Einstellung zu diesem Thema.“ Auf Dauer könne das dazu beitragen, dass es wie in anderen europäischen Ländern etwas Normales sei, Organe zu spenden. Der NRW-Gesundheitsminister hatte die Bereitschaft zur Organspende kürzlich bereits als einen „Liebesbeweis an die Menschheit“ bezeichnet.

Neue Initiative für geänderte Organspende-Regeln

Im Ringen um mehr lebensrettende Organspenden kommt ein neuer Anlauf für eine Reform der Spenderegeln im Bundestag. Eine Gruppe von Abgeordneten will am Montag (10.00 Uhr) in Berlin eine fraktionsübergreifende Initiative vorstellen. Dabei geht es um die „Einführung einer Widerspruchsregelung“. Kürzlich hatte bereits Nordrhein-Westfalen mit mehreren weiteren Ländern einen Vorstoß in diese Richtung unternommen, über den derzeit im Bundesrat beraten wird. Ziel ist es, die Bereitschaft zu Organspenden zu erhöhen.

Hintergrund ist, dass es weiterhin zu wenig Senden gibt. Rund 8400 Menschen stehen deswegen auf Wartelisten. Bei einer Widerspruchslösung sollen zunächst alle als Spender gelten - außer, man widerspricht. Derzeit sind Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchslösung war 2020 im Bundestag gescheitert.

dpa