Die Kölner Staatsanwaltschaft sieht bei Kardinal Rainer Maria Woelki kein strafbares Handeln. Ermittlungen gegen den Erzbischof von Köln würden deshalb nicht eingeleitet, sagte am Dienstag Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn. Die „Bild“-Zeitung hatte berichtet. Gegen Woelki waren mehrere Strafanzeigen wegen Strafvereitelung im Amt eingegangen. Der Kardinal hält seit einem Jahr ein Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl zurück, wofür er rechtliche Bedenken anführt. Das in seinem Auftrag erstellte Gutachten hat den Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Missbrauchsvorwürfen untersucht. Westpfahl Spilker Wastl hat Kritik an dem Gutachten zurückgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft ist seit längerem damit beschäftigt, das ihr vorliegende Gutachten auszuwerten. Diese Prüfung dauere noch an, sagte Willuhn. Bisher hätten sich keine strafrelevanten Ansätze daraus ergeben. Dies sei auch eher nicht zu erwarten gewesen, weil die Fälle meist schon länger zurücklägen. Entweder seien sie verjährt oder die mutmaßlichen Täter schon tot.
9 März 2021
Köln: Staatsanwaltschaft sieht kein strafbares Vergehen bei Kardinal Woelki
Die Kölner Staatsanwaltschaft will gegen Kardinal Woelki keine Ermittlungen einleiten, obwohl mehrere Strafanzeigen wegen Strafvereitelung im Amt eingegangen waren. Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch kein strafbares Handeln.
dpa
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