Symbolbild. (Reuters)
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Die Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten soll nach RND-Informationen ab Mitte März gelten. Demnach sollen alle bereits heute Beschäftigten und diejenigen, die ab 1. Januar 2022 neu beginnen, spätestens bis zum 15. März einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung vorweisen. SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil sagte am Freitag im ZDF-„Morgenmagazin“, der Zeitpunkt Mitte März sei „sinnvoll“, weil sich alle Pflegekräfte bis dahin doppelt impfen lassen könnten. „Und wir wissen, welche zeitlichen Abläufe das hat“, fügte Klingbeil hinzu. Es sei auf jeden Fall „wichtig, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht jetzt kommt“, betonte der SPD-Politiker. Dem RND-Bericht zufolge benötigen alle, die ab 16. März 2022 ihre Pflegetätigkeit starten, den entsprechenden Nachweis von Anfang an. Ausgenommen von der Pflicht seien Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Der Gesetzentwurf zur „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ soll demnach bis spätestens Mitte Dezember im Bundestag beschlossen werden. Ohne Impfnachweis darf die Tätigkeit nach den aktuellen Plänen dann laut RND nicht mehr ausgeübt werden. Eine Missachtung soll als Ordnungswidrigkeit behandelt werden, die mit Bußgeldern geahndet wird. Mit der Gesetzesänderung sollen demnach insbesondere ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden. In Pflegeheimen war es in der Vergangenheit immer wieder zu Covid-19-Ausbrüchen gekommen. So starben in einem Heim in Brandenburg mehrere Senioren, das Personal soll Berichten zufolge nur zur Hälfte geimpft gewesen sein. Mehr zum Thema: Designierter Kanzler Scholz ist offen für allgemeine Impfpflicht

AFP