Das Arbeitsgericht Berlin hat am Montag die Entlassung der palästinensisch-jordanischen Journalistin Farah Maraqa durch die Deutsche Welle (DW) für rechtswidrig erklärt. Maraqas Anwalt begrüßte das Gerichtsurteil und forderte die DW auf, sich öffentlich zu entschuldigen und Maraqa wieder einzustellen. „Das Gericht hat im Fall der rechtswidrigen Entlassung von Farah völlig zu unseren Gunsten entschieden. Es hat entschieden, dass die Deutsche Welle verpflichtet ist, sie wieder einzustellen, so dass Farah nun das Recht hat, ihre Arbeit wieder aufzunehmen“, sagte Hauke Rinsdorf am Dienstag in einer E-Mail an die Nachrichtenagentur Anadolu.
„Das ist nicht nur eine Erleichterung für Farah in der schwierigen Situation, in die die Deutsche Welle sie gebracht hat, sondern auch ein Beweis für die Stärke des Rechtsstaates“, betonte Rinsdorf.
Rinsdorf warf der Deutschen Welle vor, falsche Anschuldigungen gegen die Journalistin zu erheben und ihren Ruf zu schädigen. „Jetzt haben wir die Entscheidung des Gerichts, die für sich selbst spricht. Man kann dies als einen wichtigen Schritt zur Wiederherstellung von Farahs professionellem Ruf als Journalistin sehen“, sagte er.
Maraqas Kollegin gewann ebenfalls Rechtsstreit mit DW
Die DW hatte nach einer zweimonatigen internen Untersuchung zu Antisemitismusvorwürfen mehrere Journalisten aus ihrer arabischen Redaktion entlassen. Eine separate Untersuchung von der Menschenrechtsorganisation Euro-Med Monitor kommt jedoch zu einem anderen Ergebnis. Die betroffenen Artikel sollen aus dem Zusammenhang gerissen worden sein. Zudem seien bei der Untersuchung der DW stellenweise pro-israelische Ansichten bevorzugt worden. Im Juli gewann bereits Maraqas Kollegin Maram Salem den Rechtsstreit mit der DW.
Die DW wird seit langem für ihre einseitige Berichterstattung über den Nahost-Konflikt kritisiert. Die Leitung argumentiert jedoch, dass Deutschland aufgrund der Nazi-Verbrechen an den Juden eine besondere Verantwortung trage.