Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Ostseetunnel-Bau (dpa)
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Das Bundesverwaltungsgericht hat sechs Klagen gegen den geplanten Bau des Ostseetunnels zwischen Fehmarn und der dänischen Insel Lolland abgelehnt. Damit kann das umstrittene Milliardenprojekt auch auf deutscher Seite gebaut werden. Der Planfeststellungsbeschluss habe der Überprüfung standgehalten, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier am Dienstag bei der Urteilsbegründung in Leipzig.

Seit dem 22. September hatten die Richter in Leipzig in einer ersten Runde fünf Tage lang die Klagen des Naturschutzbundes Nabu, des Aktionsbündnisses gegen eine feste Fehmarnbeltquerung und mehrerer Fährunternehmen (Az.: BVerwG 9 A 7.19 u.a.) verhandelt. Die Gegner zweifeln die Verkehrsprognosen für den Auto- und Eisenbahntunnel an und fürchten gravierende Umweltauswirkungen, zum Beispiel auf Riffe in der Meerenge und auf Schweinswale durch die Lärmbelastung.

Beeinträchtigungen des Tourismus auf der Insel

Am 6. Oktober ging auch die zweite Verhandlungsrunde über Klagen der Stadt Fehmarn und eines Landwirts zu Ende. Die Kommune wandte sich gegen die Planungen für den Brandschutz und fürchtet Beeinträchtigungen des Tourismus auf der Insel während des Baus. Grundstücke des Landwirts sollen für den Tunnelbau in Anspruch genommen werden. Der geplante Absenktunnel ist eines der größten Verkehrsvorhaben in Europa. Er soll voraussichtlich von 2029 an Puttgarden auf Fehmarn und Rødby auf Lolland verbinden. Durch den 18 Kilometer langen Tunnel am Meeresboden sollen sowohl Autos als auch Züge fahren, was die Fahrzeiten und -wege erheblich verkürzen würde. Dänemark wird ihn auf eigene Kosten von geschätzt 7,1 Milliarden Euro planen, bauen und betreiben. Die Bauzeit soll insgesamt sechseinhalb Jahre betragen. Deutschland muss für die Kosten der Straßen- und Schienenanbindung auf schleswig-holsteinischer Seite in Höhe von 3,5 Milliarden Euro aufkommen. Darin enthalten ist ein Risikopuffer von 1,1 Milliarden Euro. In dem aktuellen Verfahren geht es aber nur um den deutschen Abschnitt des Ostseetunnels. In Dänemark besteht seit 2015 Baurecht. Die deutsche Hinterlandanbindung ist Gegenstand gesonderter Genehmigungsverfahren. Mehrere Gemeinden verlangen einen besseren Lärmschutz.

dpa