Der Schriftzug der Bank Julius Bär ist an einem Gebäude der Bank zu sehen. (dpa)
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Die Schweizer Bank Julius Bär muss auf Schweizer Konten gelandetes einstiges DDR-Vermögen zurückzahlen. Das entschied das Bundesgericht nach einem jahrelangen Rechtsstreit, wie die Bank am Freitag mitteilte. Es geht um Vermögen und Zinsen von insgesamt 150 Millionen Franken (knapp 140 Mio Euro). Die Bank habe dafür 2019 bereits eine Rückstellung gemacht.

Das Geld stammte nach Angaben der Bank von einer Außenhandelsgesellschaft der DDR und war zwischen 1990 und 1992 auf Konten der Gesellschaft bei der Schweizer Bank Cantrade gelandet, die Julius Bär 2005 übernommen hatte.

Geklagt hatte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die Nachfolgerin der Treuhandanstalt, die sich unter anderem um Gelder kümmert, die Mitglieder des SED-Regimes nach der Wende beiseite geschafft hatten.

Das Verfahren gegen die Bank Julius Bär war der letzte noch offene Rechtsstreit zur Rückführung von Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR, wie das Finanzministerium im Mai 2019 auf FDP-Anfrage mitgeteilt hatte. Der Gesamtwert dieser Vermögen sei Ende 2017 auf knapp zwei Milliarden Euro beziffert worden. Zwischen 2008 und 2018 seien zurückgeführte Gelder nach einem Schlüssel an die begünstigten Länder überwiesen worden, der die Einwohnerzahl Ende 1991 berücksichtigte. Der mit Abstand größte Teil floss in den Freistaat Sachsen, gefolgt von Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.

Die problematischen Zahlungen seien bei der Übernahme der Bank bekannt gewesen, teilte Julius Bär mit. Sie werde sie deshalb von der Verkäuferin zurückfordern. Das war seinerzeit die Großbank UBS.

Die BvS hat zum 1. Januar 2001 ihre operative Tätigkeit eingestellt. Seitdem besteht sie nur noch als Rechts- und Vermögensträgerin fort. Die Treuhandanstalt war zum treuhänderischen Verwalter des Vermögens der Partei- und Massenorganisationen bestimmt worden.

dpa