Mehr als 20 Jahre nach dem Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Freispruch eines 2018 am Landgericht Düsseldorf angeklagten Manns bestätigt. Das Urteil bleibt bestehen, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Im Juli 2000 war an dem Bahnhof eine Bombe explodiert, die zehn Menschen verletzte und ein ungeborenes Kind im Mutterleib tötete. (Az. 3 StR 124/20)
Da es sich bei den Opfern um Sprachschüler aus Osteuropa handelte, die teils jüdischen Glaubens waren, vermuteten die Ermittler einen rechtsradikalen Hintergrund der Tat. Der frühere Angeklagte geriet schon früh ins Blickfeld, der Verdacht bestätigte sich aber nicht.
2014 wurden die Ermittlungen gegen ihn wieder aufgenommen: Ein Mithäftling beschuldigte ihn, mit der Tat geprahlt zu haben. Beide saßen wegen einer anderen Sache im Gefängnis. Beim folgenden Prozess vor dem Landgericht reichten die Indizienbeweise aber nicht aus, um den Mann wegen des Anschlags zu verurteilen. Er wurde freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft legte Revision beim BGH ein. Die Bundesanwaltschaft, die vor dem BGH anstelle der Staatsanwaltschaft auftritt, schloss sich diesem Antrag bei der Verhandlung im November allerdings nicht an. Der BGH wies die Revision nun zurück.
Der Bombenanschlag bleibt damit unaufgeklärt. Er löste im Jahr 2000 bundesweit Entsetzen und Debatten über rechtsextreme Gewalt aus. Auch dadurch motiviert, reichten Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag ein halbes Jahr später beim Bundesverfassungsgericht den Antrag ein, die Partei NPD verbieten zu lassen.