Ein gepostetes Foto von Eiernockerln hat einem österreichischen Polizisten eine Verurteilung nach dem NS-Verbotsgesetz eingebracht. Das Pfannengericht ist als angebliche Lieblingsspeise von Adolf Hitler bekannt. Das Landgericht Eisenstadt im Burgenland sprach am Montag eine auf Bewährung ausgesetzte Gefängnisstrafe von zehn Monaten und eine Geldstrafe von 6300 Euro aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut Anklage hatte der Mann das Foto im Vorjahr an Hitlers Geburtstag am 20. April mit der Unterschrift „Mittagessen heute! Eiernockerl mit grünem Salat!“ auf Facebook gestellt. Vor dem Geschworenengericht gab der 1978 geborene Polizist an, dass er einfach zufällig sein Essen online gestellt habe. Einen nationalsozialistischen Hintergrund stritt er ab.
Nach dem Vorfall war der Beamte vorübergehend suspendiert worden. Er war danach auch aus der rechten FPÖ ausgetreten. Österreichs NS-Verbotsgesetz ist breit gefasst. Es stellt nicht nur Aufbau und Unterstützung von Neonazi-Gruppen sowie einschlägige Propaganda und Gewaltverbrechen unter Strafe, sondern enthält auch einen Sammelparagrafen, der nicht näher definierte nationalsozialistische Aktivitäten verbietet.
13 Apr. 2021
Österreich: Strafe für Foto von Hitlers angeblicher Lieblingsspeise
Ein Polizist in Österreich ist wegen eines Posts mit der Lieblingsspeise von Adolf Hitler zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Laut Anklage hatte der Mann das Foto im Vorjahr an Hitlers Geburtstag auf Facebook gestellt.
dpa
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