Die französische Fahne (Symbolbild) (AA)
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Ein Pariser Berufungsgericht hat den französischen Staat zur Zahlung einer Entschädigung an drei afrikanischstämmige Jugendliche verpflichtet, bei denen Polizisten 2017 eine Ausweiskontrolle durchgeführt hatten. Laut französischen Medienberichten vom Dienstag habe das Gericht die Praxis der Beamten als diskriminierend gewertet.

Die Schulklasse der drei Jugendlichen war damals von einem Belgien-Ausflug nach Frankreich zurückgekehrt. Am Bahnhof „Gare du Nord“ in Paris führte die Polizei schließlich Ausweiskontrollen bei Ilyas Haddaji, Mamadou Camara und Zakaria Hadji im Anwesen ihrer Mitschüler und Lehrerin durch. Die Jugendlichen gingen daraufhin den Rechtsweg, weil ihren Angaben zufolge kein offensichtlicher Grund für die Kontrollen vorgelegen hatte. In einem ersten Urteil sah ein Gericht die Beamten im Recht. Doch mit der Entscheidung des Berufungsgerichts wird die Einschätzung, das Verhalten der Polizisten wäre diskriminierend gewesen, bestätigt.

Der französische Staat muss nun den drei Betroffenen eine Entschädigung von jeweils 1500 Euro für die „erlittene moralische Beeinträchtigung“ zahlen – es liege eine „grobe Fahrlässigkeit“ vor. Die Versuche zur Rechtfertigung der Ausweiskontrollen seien fadenscheinig gewesen, bemängelte das Berufungsgericht.

„Das Berufungsgericht hat die gekünstelte und unglaubwürdige Natur der vom Staat vorgebrachten Rechtfertigung festgestellt“, kommentierte der Anwalt der Jugendlichen, Slim Ben Achour, das Urteil des Gerichts. So war beispielsweise damit argumentiert worden, dass zwei der Schüler große Taschen mit sich getragen hätten. In einem Telefoninterview mit der „Washington Post“ teilte Anwalt Ben Achour zudem mit, dass die Lehrerin der drei Schüler nach Verkündung des Urteils „vor Freude geweint“ habe.

TRT Deutsch