21.07.2020, Österreich, Wiener Neustadt: Der Angeklagte steht vor Beginn des Prozesses in Gerichtssaal. Der Bankberater muss sich am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Mordes verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im September des Vorjahres in Edlitz (Bezirk Neunkirchen) eine 86 Jahre alte Kundin getötet zu haben. (dpa)
Folgen

Ein österreichischer Banker ist wegen Mordes an einer betagten Kundin zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Der 62-Jährige hatte gestanden, die Rentnerin im September 2019 mit einem Münzstrumpf zu Boden geprügelt und dann mit Frischhaltefolie und seinen Händen erstickt zu haben. Er bereue die Tat zutiefst, sagte der Angeklagte vor der Urteilsverkündung am Dienstag vor dem Landgericht im niederösterreichischen Wiener Neustadt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Finanzberater hatte der Frau nach eigenen Angaben rund 20 Jahre lang Spekulationsverluste mit ihrem Vermögen verheimlicht. Er gaukelte ihr demnach jahrelang vor, sie habe rund 700.000 Euro und fürchtete um sein Ansehen, als die Lüge aufzufliegen drohte. Zu Prozessbeginn in der vergangenen Woche hatte er umfassend ausgesagt.
Er habe den Verlust von rund 140.000 Euro durch einen schlechten Aktiendeal in den 90ern auszugleichen versucht und falsche Kontostände vorgelegt - aus Angst vor der Reaktion der Kundin, die er insgesamt mehr als drei Jahrzehnte eng betreute, und aus Angst um seinen Beruf als Banker und Gerichtsgutachter. Zum Schluss waren die Konten der Bauunternehmerin und Erbin laut Zeugen so gut wie leer.
Als die 86-Jährige ihr Vermögen schließlich zusammenziehen wollte, habe er Pläne geschmiedet, die von Suizid bis zu einem als Haushaltsunfall getarnten Mord reichten. Am 16. September mietete er ein Auto und fuhr unter einem Vorwand zum Haus der Frau - im Gepäck unter anderem einen eigens befüllten Strumpf mit Münzen, Frischhaltefolie und Handschuhe. Dort soll er den Sachverhalt gebeichtet und die aufgebrachte Kundin dann getötet haben. Anschließend versuchte er, sich auf einer Autobahn umzubringen. Er überlebte schwer verletzt und sagte ausführlich aus.
Die Verteidigung des 62-Jährigen argumentierte im Schlussplädoyer am Dienstag erneut, dass es sich um eine Affekttat gehandelt habe: Am Tag der Tat hätten sich zwei Jahrzehnte aufgestauter Schuld und Angst, eine „Lebenslüge“, entladen. Eine Gutachterin beschrieb den Mann am Dienstag vor Gericht als überlegten und durchdachten Menschen. Sein Geheimnis habe wie ein „Damoklesschwert“ über ihm gehangen.
Die Staatsanwaltschaft würdigte dagegen zwar die ausführliche Aussage, die Grundlage aller Ermittlungen gewesen sei, hielt die Verurteilung wegen Mordes jedoch schon wegen des lange vorbereiteten Tatplans für nötig. Die Geschworenen folgten der Auffassung. Strafmildernd wirkte sich laut der Vorsitzenden Richterin aus, dass der 62-Jährige gestanden hatte und zuvor unbescholten gewesen war.

dpa