Österreich macht Jagd auf Steuersünder. Inhaber eines Schweizer Kontos oder Depots aus der Zeit zwischen 2011 und 2012 müssen dem österreichischen Fiskus Auskunft geben. Das Steuerabkommen zwischen Österreich und Schweiz trat 2013 in Kraft. Viele Betroffene hätten bestehende Konten und Depots aus der Schweiz nach Österreich zurücktransferiert. Das erklärte Anja Cupal, Finanzstrafexpertin der TPA Steuerberatung, in einem Interview mit der Plattform „Trend“ am Montag.
Weil bisher Anfragen gesetzlich nicht möglich waren, werde der Fiskus in Österreich jetzt erst aktiv, so die Expertin. Zwar habe der Fiskus bereits Ende 2014 für diese Personen eine Gruppenanfrage an die Schweiz gestellt. Diese sei aber stets unbeantwortet geblieben. Grund: Nach damaligem Schweizer Recht waren alle Gruppenanfragen, die sich seit Februar 2013 ereigneten, unzulässig.
Laut Cupal haben sich Österreich und die Schweiz erst 2017 darauf geeignet, die Anfragen auf vergangene Jahre rückwirkend zu erweitern. So könnten nun Konten und Depots nach Auffälligkeiten gescreent werden. Auf Basis der Daten erlaubten sie dem österreichischen Finanzamt, Rückschlüsse auf relevante Verhaltensmuster zu ziehen. Sollten Steuervorschriften verletzt worden sein, erwarte den Betroffenen dann mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Finanzstrafverfahren, warnt die Expertin.
TRT Deutsch
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